Sonderurlaub beantragen

Sonderurlaub beantragen

Gewährung von Freistellung gemäß Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 20. November 2007, GBI. Nr.- 19 vom 23. November 2007, S.530.

Zur Beantragung dieser Freistellung bzw. dieses Sonderurlaubs bitte den digitalen Antrag vollständig und korrekt ausfüllen und absenden. Er wird dann automatisch durch das Jugendbüro und deinen Kreisjugendfeuerwehrwart geprüft und - sofern korrekt - bestätigt. Der Versand des Antrags an deinen Arbeitgeber erfolgt dann automatisch durch das Jugendbüro, je nach Auswahl von dir direkt per Mail oder per Post. Der Prozess kann 1-2 Wochen dauern und du wirst automatisch per Mail informiert. Solltest du keine Information erhalten, melde dich bitte bei deinem Kreisjugendfeuerwehrwart.

Antragsteller

Arbeitgeber

Maßnahme