Änderung bei Juleica u. Landesjugendplan – Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Änderung bei Juleica u. Landesjugendplan

Introbild

Achtung! Änderungen bei der Jugendleitercard (Juleica) und beim Landesjugendplan. Wichtige Informationen!
Wenn Jugendfeuerwehren in Zukunft über Landesjugendplanmittel Fördergelder für pädagogische Betreuende für Zeltlager und Freizeiten abrechnen möchten, müssen diese Betreuenden eine aktuelle Jugendleitercard (Juleica) haben.
Damit die Juleica erworben werden kann muss ein Lehrgang nach Juleica-Standard besucht werden. Wenn die Juleica nach drei Jahren abläuft kann sie verlängert werden, wenn eine Fortbildung mit mindestens 8 Zeitstunden besucht wurde.

Eine weitere Änderung betrifft die Beantragung der Juleica. Nach der Überarbeitung der Juleica-Standards 2022 durch den Bundesjugendring und dann durch den Landesjugendring Baden-Württemberg soll eine Juleica spätestens sechs Monate nach dem Besuch eines Lehrgangs nach Juleica-Standard beantragt werden.

Da viele Jugendleiterinnen und Jugendleiter in der Vergangenheit keine Juleica beantragt haben oder sie nicht verlängert haben, können diese noch bis 31.12.2023 ohne diese sechsmonatige Regelung beantragt werden. Die Regelungen mit dem Besuch eines Lehrgangs nach Juleica-Standard und der Besuch von Fortbildungen bleibt bestehen.
Die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Neckar-Kreis ist, dankenswerterweise, in Vorarbeit gegangen und eine Zusammenfassung erstellt. Diese wurede uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Hier könnt ihr die wichtigsten Punkte nachlesen.

Wenn es Fragen bezüglich der Beantragung und der Verlängerung der Juleica gibt, fragt bei Euren Kreisjugendfeuerwehren nach oder meldet Euch beim Jugendbüro.