Wir in Europa
Das Blatt wenden
KaReVeTo
previous arrow
next arrow

WERTvolle Jugendarbeit

Mehr als 115.000 Menschen engagieren sich in ganz Baden-Württemberg in den Feuerwehren. Mehr als 97% davon tun dies ehrenamtlich. Sie tragen dazu bei, dass Baden-Württemberg in Deutschland das Ehrenamtsland Nr. 1 ist und bleibt.

Seit über 50 Jahren sind die Jugendfeuerwehren DIE Nachwuchsorganisation für unsere Feuerwehren. In den letzten Jahren gelang es Ihnen trotz des demografischen Wandels das personelle Fundament er Baden-Württembergischen Feuerwehren nicht nur stabil zu halten, sondern sogar zu erhöhen. Jahr für Jahr treten über 2.000 junge Menschen aus den Jugendfeuerwehren in die aktiven Wehren über.

Unsere Jugendfeuerwehren sind mehr als eine reine Nachwuchsorganisation. Wir begleiten unsere Kinder und Jugendlichen ein Stück weit auf Ihrem Weg und helfen Ihnen in Ihrer Entwicklung hin zu starken Persönlichkeiten. Dies tun wir entlang unserer Werte und unter Beachtung unserer Leitlinien zu Schutz&Prävention.

Bildungsarbeit

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt hohe Anforderungen an die über 12.000 ehrenamtlichen Heferinnen und Helfer in den Jugendfeuerwehren. Diese gut Aus- und Fortzubilden und für ihre Aufgaben zu befähigen ist Aufgabe unserer vielfältigen Bildungsarbeit.

So finden jedes Jahr in ganz Baden-Württemberg 50 Kinder und Jugendgruppenleiterlehrgänge in der Bildungskooperation mit der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg statt. Hierbei wird durch qualifizierte, engagierte und in der Jugendarbeit erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder die Grundqualifikation für das Tätigsein in der Jugendarbeit vermittelt. Unsere Kinder und Jugendgruppenleiterlehrgänge entsprechen dabei vollständig den JULEICA Qualitätsstandards. Bei der Weiterqualifikation zum Jugendfeuerwehrwart und zum Ausbilder unterstützen wir die Landesfeuerwehrschule.

Darüber hinaus bieten wir jedes Jahr in einem vielfältigen Seminarprogramm Weiterbildungen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen der Jugendarbeit an. Diese Seminare können fast ausnahmslos für die Verlängerung der JULEICA angerechnet werden.

Unsere aktuelle Seminarbroschüre findest Du hier.

Aktuell anstehende Seminare samt Seminarbeschreibung und Anmeldemöglichkeiten findest Du hier in unserem Kalender.

Servicestelle

Unser Jugendbüro ist wichtige Servicestelle für die über 1.000 Baden-Württembergischen Jugendfeuerwehren mit Ihren über 12.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

Unsere Mitarbeiter*innen Brigitte Jahn - Verwaltungsangestellte - und die Bildungsreferenten*innen  Michael Schladt und Miriam Neef- bieten Unterstützung bei Fragen und Themen an, die die folgenden Themen betreffen:

  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich Lehrgangsorganisation und -verwaltung

  • die Unterstützung der Fachgebiete und Jugendarbeit vor Ort

  • die Koordination von Veranstaltungen und Sitzungen auf Landesebene

  • das Zuschusswesen

  • die Juleica und das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

  • Verwaltungsangelegenheiten und  Versenden von Materialien

Kontaktdaten:

Jugendbüro 

Karl-Benz-Straße 19, 70794 Filderstadt   
Tel. (0711) 12 85 16 20,  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bildungsreferenin Inka Berneking                         

Tel. (0711) 12 85 16 24, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bildungsreferent Michael Schladt                         

Tel. (0711) 12 85 16 22, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bildungsreferentin Miriam Neef                            

Tel. (0711) 12 85 16 23, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verwaltung Brigitte Lorenz

Tel. (0711) 12 85 16 21, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Das Team aus dem Jugendbüro ist unter anderem, für folgende Punkte  Ansprechpartner: 

Hier findest Du die Richtlinie über die Beantragung und Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen und Regelung über Abzeichen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie die notwendigen Formulare zur Beantragung.

Downloads

Lade Inhalt...

Das Experi3 Kinder an einer Stationsbox auf der"erleben was abgeht!" Stehtmentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg besteht aus über 20 Stationen in denen das Element Feuer in verschiedenen Variantionen erlebt und erprobt werden kann.

Das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg wurde in zwei Gemeinschaftsaktionen aller 42 Stadt- und Landkreise gemeinsam erstellt und 1998 beim Landesfeuerwehrtag in Freiburg eingesetzt. Für den Landesfeuerwehrtag 2018 in Heidelberg wurden neue Stationen entwickelt und dort der Öffentlichkeit präsentiert.
Die einzelnen Stationen drehen sich rund um die Themen „Feuer“, „Naturphänome“ und (Jugend-)Feuerwehr - und das zum Anfassen und Ausprobieren. An den Stationen können Interessierte auf spielerische Art und Weise erleben, was Feuerwehrfrauen und -männer im Einsatzfall erleben können: von einer „Mehlverpuffung“ bis zur „Fettexplosion“ oder einer „Spraydosenexplosion“ gibt es für alle etwas Spannendes zu sehen bzw. kann selbst ausprobiert werden.

Zielgruppe für die Stationen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene wobei einzelne Stationen eher für eine spezielle Altersgruppe geeignet sind (siehe detaillierte Stationsbeschreibungen). Das Experimentarium kann vielseitig eingesetzt werden und war bzw. ist oft ein Highlight einer Veranstaltung. Die Stationen sind bis auf wenige Ausnahmen gleich aufgebaut und können als Gesamtes oder auch nur in Teilbereichen ausgeliehen werden.

Folgende Stationen sind akutell verfügbar:

Die genaue Beschreibung, notwendiges Material und Sicherheitshinweise sind in der Gesamtbeschreibung des Experimentariums nachzulesen.

Feuermachen wie damals: Hier kann der Besucher die Kunst des Feuerschlagens erproben. Mit Markasit oder Pyrit und Feuerstein werden Funken geschlagen, die Zunder zum Glimmen bringt.

Bombe entschärfen: In dieser Station wird die Geschicklichkeit im Schlösser und Verschlüsse knacken mit Handschuhen getestet. Es gibt verschiedene Verschlussmechanismen, welche innerhalb einer bestimmten Zeit geöffnet werden müssen. Es gibt euch eine Schwierigkeitsstufe für Jung und eine für Alt.

Geräte ertasten: Es werden vorab Gegenstände in die Kiste gelegt und man greift dann durch die Öffnung in die Box, um herauszufinden um welche Gegenstände es sich handelt.
Es sollten möglichst viele verschiedene Dinge ertastet werden.

Temperatur fühlen: Hier sollen die Besucher testen und raten wie hoch die Temperatur am Metallgriff ist.

Feuer ausmachen - Kerzen ausblasen: Eine Kerze ausblasen?! Kein Problem, das denken die Meisten von uns. Mit welchen Hilfsmitteln es ganz einfach oder auch fast unmöglich ist, das kann an dieser Station ausprobiert werden.

Mehlverpuffung: Dass an sich ungefährliche Stoffe wie Lebensmittel sogar explodieren können, zeigt diese Station. Der Experimentierfreudige kann durch einen Sprung auf die Luftpumpe einen Luftstrom (Druckluft) auslösen, durch den eine geringe Menge Mehl über eine Kerze gewirbelt wird und sich stichflammenartig entzündet

Gefahrgutsymbole erraten: Heutzutage sind im Straßenverkehr ständig Fahrzeuge mit Gefahrgut unterwegs. Anhand dieser anschaulichen Tafel kann man nachschauen, welche Symbole welche Stoffe bedeuten

Knotenkiste: Welche Knoten werden in der  Jugendfeuerwehr geübt und können gezeigt bzw. probiert werden?

Hydraulik mit Spritzen: Mit Spritzen lässt sich hervorragend mit Luft experimentieren. Die Kinder werden höchstwahrscheinlich von ganz alleine darauf kommen, dass sie den Kolben der Spritze nicht allzu weit hinunter drücken können, wenn die Spritze verschlossen ist.

Spiel mit Verbänden am Rohrgestell: Mit HT Rohren wird eine Figur stilisiert. Der Fuß mit Beton ausgegossen und die Abzweige offengelassen.
Die Aufgabe ist es Tischtennisbälle die am Fuß der leeren Figur sind nach oben aufschwimmen zu lassen. Hierzu muss Wasser in die Figur geschöpft werden. Diese Station eignet sich am besten für einen Jugendfeuerwehrdienst, da die Aufgabenstellung zur Lösung mehr Zeit benötigt und die Nutzer dabei auch nass werden.

Flyboard auf Luftballons: Das Gleichgewicht auf einem Brett auf zwei Luftballons liegen zu halten ist gar nicht so einfach.

Vulkanausbruch: Vulkane brechen nicht nur in anderen Ländern aus, auch bei der Jugendfeuerwehr kann es zum "Lavafluß" kommen, wenn man die richtigen Zutaten mischt.

Knobelspiele um Feinfühligkeit zu üben.

Heißer Draht: Eine ruhige Hand ist gefragt, wenn man die Drahtschlinge ohne Klingeln von einem Ort zum anderen führen möchte.

Präsentation Feuerwehr: Die Station eignet sich perfekt auf die Arbeit der Jugendfeuerwehr mittels Informationsmaterial aufmerksam zu machen.

Wenn Kleidung brennt: Die Kinder und Jugendlichen können selbst ausprobieren, wie schnell verschiedene Kleidungsstoffe brennen, ob sie überhaupt brennen und was bei
der Verbrennung passiert. Danach kann mit Hilfe einer Löschdecke versucht werden, die brennende Kleidung zu löschen.

Fettexplosion: In einem offenen Topf wird mittels Gasbrenner so lange Öl erhitzt bis es zu brennen anfängt. Dann wird versucht mit Wasser zu löschen.

Raketenbasis mit Streichhölzern: Mit Hilfe von Streichhölzern und Aluminiumfolie werden kleine Raketen gebaut und abgeschossen. 2 Streichhölzer werden mit den Köpfen zueinander mit Alufolie umwickelt. Dann wird die Folie mit einer Kerze oder Teelicht erwärmt, es kommt zu einer Reaktion, die das obere der beiden Streichhölzer explosionsartig wegschleudert.

Spraydosenexplosion: In einer Abschussvorrichtung wird eine kleine Haarspraydose (125ml) mittels Gasbrenner solange erhitzt bis diese explodiert. Dies soll die Gefahr von Druckbehältern verdeutlichen.

Miniaturfeuerwehr: Aus Blech ausgeschnittene Häusersilhouetten, die mit Papier gefüllt sind, sollen mit kleinen Handpumpen gelöscht werden.

Tür eintreten: In jedem Krimi oder Katastrophenfilm werden mit Leichtigkeit Türen eingetreten. An dieser Station haben die Besucher die Möglichkeit, es einmal selbst auszuprobieren. Hierzu wird die Tür mittels eines Klemmkeils verschlossen. Je nach Stärke des Besuchers variiert die Stärke des Klemmkeils.

Schlauch kegeln: An dieser Station können Kinder und Jugendliche mit einem Schlauch versuchen herkömmliche Bowlingpins um zu kegeln

Gebühren

Für die Ausleihung wird, bei der Abholung in Lorch (Ostalbkreis) eine Gebühr erhoben. Dies beträgt bei der Nutzung von 1 – 10 Stationen – 30€; für 11 – 20 entliehene Stationen – 40€ und für mehr als 21 Stationen – 50€.

Ansprechpartner

Reservierungsanfragen richtest Du bitte an:

JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für Absprachen bezüglich Abholung und Rückgabe in Lorch (Ostalbkreis):
Christian Dolderer
Mobil 0152 01476693 

Downloads

Lade Inhalt...

Jugendherbergsausweis MitgliedskarteDie Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk.

Aufgrund dieser Mitgliedschaft erhalten wir die Mitgliedskarte. Diese Karte ermöglicht Gruppen (mindestens 4 Personen, einschließlich Leitung – welche mind. 16 Jahre alt ein muss) 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen. Im Ausland gilt man als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich LeiterIn – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht. 

D. h. wenn Ihr mit Eurer Jugendfeuerwehr einen Ausflug/eine Reise organisiert und hierbei in einer Jugendherberge übernachten wollt, könnt Ihr eine Mitgliedskarte über das Jugendbüro anfordern. Als Juleica-InhaberIn kann man eine kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk beantragen!

Weitere Informationen unter www.jugendherberge.de

juleica Ausweis mit Beispieldaten und PassbildDie Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Neues Antragssystem Juleica

Das Juleica-Online-System läuft.

Das neue System bietet zahlreiche Verbesserungen für Antragstellende und diejenigen, welche die Anträge bearbeiten. Die grundsätzliche Struktur der Antragsbearbeitung bleibt bestehen. Nachdem ein Antrag gestellt wurde, wird er zunächst vom freien Träger und anschließend vom öffentlichen Träger im System genehmigt.

Hier einige Beispiele für Neuerungen:

  • Anträge können zukünftig auch über mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet gestellt werden.
  • Einem Juleica-Antrag können digitale Dokumente (wie z.B. das PDF einer Erste-Hilfe-Bescheinigung) beigefügt werden.
  • Für das Foto kann künftig auch einfach die Kamerafunktion genutzt werden.
  • Eine App ermöglicht die Verwaltung der eigenen Daten und Dokumente.
  • Neben der gedruckten Juleica, die es weiterhin geben wird, stellt die App auch eine digitale Juleica bereit.

Die Übernahme der Daten in das neue System erfolgte nahtlos. Das heißt, auch laufende Anträge wurden mit dem aktuellen Status ihrer Bearbeitung in das neue System übernommen.

Jeder Träger hat in dem neuen System eine eigene Träger-ID. Sollten Antragstellende ihren Träger also über die Suchfunktion nicht finden, kann beim Träger nach der Träger-ID nachgefragt werden und diese dann in das Suchfeld in Schritt 2 eingegeben werden (Die Träger-ID ist immer eine sechsstellige Zahlenkombination mit einem T vorneweg).

Hier gibt von der Schulung zum neuen System, am 14.01.2022,  eine Video-Aufzeigung: https://www.ljrbw.de/juleica

Weitere Informationen findet ihr unter https://www.ljrbw.de/news-reader/neues-antragssystem-juleica

bzw. gibt es die Übersicht der Vergünstigungen weiterhin unter www.juleica.de

Antrag auf vergünstigte Bahncard:

Wer über eine gültige Juleica verfügt und aktiv  als JugendgruppenleiterIn  tätig ist kann die Aktion zwischen dem Ministerium und der Deutschen Bahn nutzen. D.h. mit dem nachfolgenden Bahncard-Antrag kann ein Gutschein in Höhe von 26,--€ beantragt werden. Den Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben ans das Jugendbüro senden. Der Gutschein muss beim Kauf der Bahncard an einer der Verkaufsstellen vorgelegt werden und gilt  nur für den Inhaber der Juleica, der gleichzeitig auch Käufer der Bahncard ist.

Zum Antrag auf die vergünstigte Bahncard

Mehrzweckfahrzeug Frontseite Das Mehrzweckfahrzeug eignet sich für alle Veranstaltungen rund um die Jugendfeuerwehr.

Egal ob Landesjugendfeuerwehrtag, Kreiszeltlager, Wettbewerbe oder Jubiläumsfeier einer Jugendfeuerwehr, das Fahrzeug soll die Leitung und Organisation der Veranstalter unterstützen und dabei auch gleichzeitig die Möglichkeit eines Anlaufpunktes für Informationen bieten.

Die Beladung
In der Grundbeladung verfügt das MZF unter anderem über eine mobile Beschallungsanlage mit Funkmikrofonen, ein Schnelleinsatzzelt mit Zubehör und Zeltheizung, ein fest installiertes geräumiges Kühl- und Gefrierfach, zwei Flipcharts mit Zubehör, einen Wettbewerbskoffer der Deutschen Jugendfeuerwehr, ein Notstromaggregat zum unabhängigen Betrieb des Fahrzeugs, Beleuchtungs- und Absperrmaterial, Geschirr für die Veranstaltungsleitung, zwei Feldbetten, eine Biertischgarnitur, einen Sanitätsrucksack mit Zusatzausstattungen, eine Spielekiste, eine Krankentrage, Werkzeug, Handfunkgeräte, Kleinlöschgerät, Büromaterial und vieles vieles mehr. Nicht zu vergessen natürlich auch ein Streetballkorb, der dankenswerter Weise von der Unfallkasse Baden-Württemberg beigesteuert wurde!

Inhalt des MFZ auf dem Boden ausgebreitetAusleihbedingungen
Das Fahrzeug ist in Bruchsal stationiert. Grundsätzlich fallen für den Entleiher nur die Kosten von verbrauchtem Kraftstoff (Diesel) und verbrauchten Telefongebühren an. Die Terminabsprachen für Entleihungen erfolgt mit der Landesfeuerwehrschule unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Verleihungen an Privatpersonen sind ausgeschlossen, die Anforderung muss stets im Auftrag einer Kommune (Feuerwehr/ Jugendfeuerwehr) oder eines Landkreises, eines Feuerwehrverbandes oder einer Werkfeuerwehr erfolgen. Die Rückgabe erfolgt in Abstimmung mit der Landesfeuerwehrschule und natürlich vollständig aufgetankt und gereinigt.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Ausleihe sind der Homepage der Landesfeuerwehrschule zu entnehmen.

Das Jugendbüro ist Dein Ansprechpartner rund um die Gründung von Jugendfeuerwehr und/oder Kindergruppen.

Downloads

Lade Inhalt...

Im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 23. November 2007 wurde die Regelung von Sonderurlaub (Freistellung) neu festgeschrieben.

  • Personen, welche in einer Organisation der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind und in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichem Verhältnis stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für verschiedene Teilnahmen*/Tätigkeiten** bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr freigestellt werden. Innerhalb einer Ausbildung kann die Freistellung bis zu fünf Kalendertage betragen. Ein Anspruch auf Entlohnung für die Freistellung besteht nicht.

  • Teilnahmen an Aus- u. Fortbildungslehrgängen, Tagungen u. Schulungsveranstaltungen der öffentlichen und anerkannten Träger der Jugendhilfe (auch Lehrgänge zum Erwerb der Juleica)

  • Tätigkeiten in Zeltlagern, Jugendherbergen, Begegnungsstätten, Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.

Zur Beantragung dieser Freistellung / dieses Sonderurlaubs bitte den digitalen Antrag vollständig und korrekt ausfüllen und absenden. Er wird dann automatisch durch das Jugendbüro und deinen Kreisjugendfeuerwehrwart geprüft und - sofern korrekt - bestätigt. Der Versand des Antrags an deinen Arbeitgeber erfolgt dann automatisch durch das Jugendbüro per Mail. Der Prozess kann 1-2 Wochen dauern und du wirst automatisch per Mail informiert. Solltest du keine Information erhalten, melde dich bitte bei deinem Kreisjugendfeuerwehrwart.

Sonderurlaub online beantragen >

Es gibt zwei Geldquellen, aus denen die Jugendfeuerwehr schöpfen darf:

  • Förderung über die Zuwendungsrichtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (Z-Feu)
  • Die Förderung der Jugendarbeit durch den Landes- und Bundesjugendplan

Förderung durch das Feuerwehrwesen

  • a) Die Städte und Gemeinden erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag von 40,-- € je Jugendfeuerwehrangehörigen. Für die Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Jugendfeuerwehr-Pauschale ist die Zahl der Jugendfeuerwehrangehörigen am 31. Dezember des Vorjahres maßgeblich. Diese Zahl wird in der jährlich vorzulegenden Feuerwehrstatistik ermittelt. Dieses Geld ist zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr.
  • b) Die Landesfeuerwehrschule ermöglicht der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg die Durchführung von Lehrgängen. Über sie erfolgt die Abrechnung der Jugendgruppenleiterlehrgänge, Jugendfeuerwehrwart-Lehrgänge sowie der Lehrgang für Ausbilder für Jugendgruppenleiter und diverse Seminare für Multiplikatoren.

Förderung der Jugendarbeit

Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung (= Landesjugendplan) kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz). Die Jugendfeuerwehr ist ein solcher Träger. Jugendfeuerwehrarbeit ist außerschulische Jugendbildung.

a.) Der Landesjugendplan

Es können Zuschüsse beantragt werden für:

  • Förderung der Jugenderholung (Pädagogische Betreuer*innen inkl. Förderung finanziell schwächer Gestellte) - Antragsfrist 01.02.
  • Förderung der außerschulischen Jugendbildung = Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen und Themenorientierte Bildungsmaßnahmen - Antragsfrist 01.02.
  • Projekte mit Bildungscharakter  - Antragsfrist 01.01.

Nähere Informationen bzw. Details findet Ihr unter www.jugendarbeitsnetz.de, Rubrik „Geld“. Die ausgefüllten Anträge für die jeweiligen Bereiche leitet Ihr bis 01.01. bzw. 01.02. des laufenden Jahres dem Jugendbüro zu. Von dort erhaltet Ihr dann nähere Informationen.

 Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen (bisher päd. Betreuer):

  • Betreuerschlüssel mit 5:1
  • Betreuungspersonen müssen im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein. (dies soll ab 2026 bindend sein – bis dahin muss keine komplette Juleica-Ausbildung nachgewiesen werden, jedoch mind. Schulungen zum Thema sex. Gewalt nachgewiesen werden)
  • Freizeiten bereits ab 4 Tage anrechenbar (somit können auch Maßnahmen über ein verlängertes Wochenende abgerechnete werden)
  • Tagessatz 25€
  • Ab sofort dürfen vom Zuschuss Rücklagen gebildet werden welche Beschaffung und Reparaturen von Zeltlagerausstattungen abdecken. Kreise können Rücklagen an JF weitergeben/auszahlen

 Förderung der Teilnahme finanziell schwächer Gestellter:

  • Zuschuss von bis zu 25€/Tag
  • Beitrag des Zuwendungsempfängers muss angezeigt werden (wie beteiligt sich die JF an der Unterstützung –diese Beteiligung muss nicht monetär sein)
  • Keine Abfrage des Einkommens der Eltern

Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen sowie themenorientiert Bildungsmaßnahmen (bisher JGL/ Seminare)

  • Inhalte orientieren sich in der Regel an die Juleica-Standards und deren Vertiefung Bspl. Fortbildungen zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Mitgliedergewinnung….
  • Qualität/Inhalt wichtiger als die Dauer – d.h. künftig können auch ½ Tage abgerechnet werden.
  • Es kann ein Bildungskonzept erstellt und darüber TNT abgerechnet werden (wie diese aussieht muss noch geklärt/definiert werden)
  • bis dahin können Maßnahmen wie bisher tageweise beantragt/abgerechnet werden.
  • Tagessatz bis zu 25€/Tag und TN
  • Eigenanteil 10%
  • Altersbegrenzung bei den themenorientierten Bildungsmaßnahmen (bisher Seminare) wird auf 6 Jahre gesenkt (super für Kindergruppen!)

Projekte mit Bildungscharakter (bisher praktische Maßnahmen)

-  Antrag A7 mit Kostenvoranschlag und Projektbeschreibung Antrag praktische Maßnahme

- Aktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und außerhalb der Gruppenstunden ablaufen müssen.

- Neu ist, dass mind. 5 Stunden Programm gefordert sind

- Zuschuss 35% der Gesamtkosten – max. jedoch 3.000€.

 Bei Fragen dazu meldet Euch im Jugendbüro!

 b). Der Bundesjugendplan

Nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gibt es Förderungen für internationale Begegnungen. Derzeit z.B. für deutsch-französische Jugendbegegnungen und deutsch-polnische Jugendbegegnungen. Näheres hierzu könnt Ihr im Jugendbüro erfragen.

Fragen?

Dann wendet Euch bitte an das Jugendbüro.

Downloads

Lade Inhalt...

Das Softwarepaket „MP-FEUER – Jugend“ ermöglicht die komplette Verwaltung Ihrer Jugendfeuerwehr(en) und reduziert somit Ihren Arbeits- und Zeitaufwand in allen Bereichen!

Zusammen mit der Landesjugendfeuerwehr unterstützt der Hersteller mit diesem kostenfreien Programm alle Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu der Software.

Für die Freigabe zum Downloadbereich der Software MP-Feuer „Jugend“ bitten wir Euch, nachfolgendes Formular an die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg  zu übermitteln.

Bitte schickt das ausgefüllte Formular an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die ermittelten Daten dienen ausschließlich dem internen Gebrauch innerhalb der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie der Verifizierung von Downloadanfragen der Software MP-Feuer „Jugend“ der MP-Soft-4-U GmbH. Eure Daten werden zu diesen Zwecken an die MP-Soft-4-U GmbH übermittelt. Bitte beachtet, dass die Verifizierung ggf. bis zu sieben Werktage in Anspruch nehmen kann.

 

Kontakt zum Jugendbüro

JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Erreicht uns auch per WhatsApp!Seit Anfang 2017 erreicht Ihr das Jugendbüro auch zu den üblichen Geschäftszeiten per WhatsApp: +49 177 4450704

Themenarbeit

Die Jugendarbeit in den Jugendfeuerwehren ist Vielfältig. Die Facharbeit zu Schwerpunktthemen findet in unseren Fachgebieten statt. Hier treffen interessierte haupt- und ehrenamtliche Expertinnen und Experten zusammen, vernetzen sich und entwickeln Angebote, Hilfestellungen und Service für die Jugendfeuerwehren an der Basis weiter.

Einen Überblick über die verschiedenen Fachgebiete findet Ihr hier.

Interessensvertretung

Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist der Dachverband der Baden-Württembergischen Jugendfeuerwehren. Wir vertreten die Interessen der über 39.000 Kinder und Jugendlichen, sowie der über 12.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Jugendfeuerwehren.

Wir sind anerkannter Jugendverband nach dem 8. Sozialgesetzbuch und mit unseren Untergliederungen Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg

Als integrierter Jugendverband sind wir eingebettet in den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V.  Die nach dem 8.Sozialgesetzbuch geforderte Eigenständigkeit im Verhältnis zur Erwachsenenorganisation ist dabei gewährleistet.

Unsere Mitarbeiter*innen Brigitte Jahn - Verwaltungsangestellte - und die Bildungsreferenten*innen  Michael Schladt und Miriam Neef- bieten Unterstützung bei Fragen und Themen an, die die folgenden Themen betreffen:

  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich Lehrgangsorganisation und -verwaltung

  • die Unterstützung der Fachgebiete und Jugendarbeit vor Ort

  • die Koordination von Veranstaltungen und Sitzungen auf Landesebene

  • das Zuschusswesen

  • die Juleica und das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

  • Verwaltungsangelegenheiten und  Versenden von Materialien

Kontaktdaten:

Jugendbüro
0711 128516-20 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Brigitte Jahn
0711 128516-21 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Michael Schladt
0711 128516-22 / 0163 7205852
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Miriam Neef
0711 128516-23
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Das Team aus dem Jugendbüro ist unter anderem, für folgende Punkte  Ansprechpartner: 

Hier findest Du die Richtlinie über die Beantragung und Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen und Regelung über Abzeichen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie die notwendigen Formulare zur Beantragung.

Downloads

Lade Inhalt...

Das Experi3 Kinder an einer Stationsbox auf der"erleben was abgeht!" Stehtmentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg besteht aus über 20 Stationen in denen das Element Feuer in verschiedenen Variantionen erlebt und erprobt werden kann.

Das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg wurde in zwei Gemeinschaftsaktionen aller 42 Stadt- und Landkreise gemeinsam erstellt und 1998 beim Landesfeuerwehrtag in Freiburg eingesetzt. Für den Landesfeuerwehrtag 2018 in Heidelberg wurden neue Stationen entwickelt und dort der Öffentlichkeit präsentiert.
Die einzelnen Stationen drehen sich rund um die Themen „Feuer“, „Naturphänome“ und (Jugend-)Feuerwehr - und das zum Anfassen und Ausprobieren. An den Stationen können Interessierte auf spielerische Art und Weise erleben, was Feuerwehrfrauen und -männer im Einsatzfall erleben können: von einer „Mehlverpuffung“ bis zur „Fettexplosion“ oder einer „Spraydosenexplosion“ gibt es für alle etwas Spannendes zu sehen bzw. kann selbst ausprobiert werden.

Zielgruppe für die Stationen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene wobei einzelne Stationen eher für eine spezielle Altersgruppe geeignet sind (siehe detaillierte Stationsbeschreibungen). Das Experimentarium kann vielseitig eingesetzt werden und war bzw. ist oft ein Highlight einer Veranstaltung. Die Stationen sind bis auf wenige Ausnahmen gleich aufgebaut und können als Gesamtes oder auch nur in Teilbereichen ausgeliehen werden.

Folgende Stationen sind akutell verfügbar:

Die genaue Beschreibung, notwendiges Material und Sicherheitshinweise sind in der Gesamtbeschreibung des Experimentariums nachzulesen.

Feuermachen wie damals: Hier kann der Besucher die Kunst des Feuerschlagens erproben. Mit Markasit oder Pyrit und Feuerstein werden Funken geschlagen, die Zunder zum Glimmen bringt.

Bombe entschärfen: In dieser Station wird die Geschicklichkeit im Schlösser und Verschlüsse knacken mit Handschuhen getestet. Es gibt verschiedene Verschlussmechanismen, welche innerhalb einer bestimmten Zeit geöffnet werden müssen. Es gibt euch eine Schwierigkeitsstufe für Jung und eine für Alt.

Geräte ertasten: Es werden vorab Gegenstände in die Kiste gelegt und man greift dann durch die Öffnung in die Box, um herauszufinden um welche Gegenstände es sich handelt.
Es sollten möglichst viele verschiedene Dinge ertastet werden.

Temperatur fühlen: Hier sollen die Besucher testen und raten wie hoch die Temperatur am Metallgriff ist.

Feuer ausmachen - Kerzen ausblasen: Eine Kerze ausblasen?! Kein Problem, das denken die Meisten von uns. Mit welchen Hilfsmitteln es ganz einfach oder auch fast unmöglich ist, das kann an dieser Station ausprobiert werden.

Mehlverpuffung: Dass an sich ungefährliche Stoffe wie Lebensmittel sogar explodieren können, zeigt diese Station. Der Experimentierfreudige kann durch einen Sprung auf die Luftpumpe einen Luftstrom (Druckluft) auslösen, durch den eine geringe Menge Mehl über eine Kerze gewirbelt wird und sich stichflammenartig entzündet

Gefahrgutsymbole erraten: Heutzutage sind im Straßenverkehr ständig Fahrzeuge mit Gefahrgut unterwegs. Anhand dieser anschaulichen Tafel kann man nachschauen, welche Symbole welche Stoffe bedeuten

Knotenkiste: Welche Knoten werden in der  Jugendfeuerwehr geübt und können gezeigt bzw. probiert werden?

Hydraulik mit Spritzen: Mit Spritzen lässt sich hervorragend mit Luft experimentieren. Die Kinder werden höchstwahrscheinlich von ganz alleine darauf kommen, dass sie den Kolben der Spritze nicht allzu weit hinunter drücken können, wenn die Spritze verschlossen ist.

Spiel mit Verbänden am Rohrgestell: Mit HT Rohren wird eine Figur stilisiert. Der Fuß mit Beton ausgegossen und die Abzweige offengelassen.
Die Aufgabe ist es Tischtennisbälle die am Fuß der leeren Figur sind nach oben aufschwimmen zu lassen. Hierzu muss Wasser in die Figur geschöpft werden. Diese Station eignet sich am besten für einen Jugendfeuerwehrdienst, da die Aufgabenstellung zur Lösung mehr Zeit benötigt und die Nutzer dabei auch nass werden.

Flyboard auf Luftballons: Das Gleichgewicht auf einem Brett auf zwei Luftballons liegen zu halten ist gar nicht so einfach.

Vulkanausbruch: Vulkane brechen nicht nur in anderen Ländern aus, auch bei der Jugendfeuerwehr kann es zum "Lavafluß" kommen, wenn man die richtigen Zutaten mischt.

Knobelspiele um Feinfühligkeit zu üben.

Heißer Draht: Eine ruhige Hand ist gefragt, wenn man die Drahtschlinge ohne Klingeln von einem Ort zum anderen führen möchte.

Präsentation Feuerwehr: Die Station eignet sich perfekt auf die Arbeit der Jugendfeuerwehr mittels Informationsmaterial aufmerksam zu machen.

Wenn Kleidung brennt: Die Kinder und Jugendlichen können selbst ausprobieren, wie schnell verschiedene Kleidungsstoffe brennen, ob sie überhaupt brennen und was bei
der Verbrennung passiert. Danach kann mit Hilfe einer Löschdecke versucht werden, die brennende Kleidung zu löschen.

Fettexplosion: In einem offenen Topf wird mittels Gasbrenner so lange Öl erhitzt bis es zu brennen anfängt. Dann wird versucht mit Wasser zu löschen.

Raketenbasis mit Streichhölzern: Mit Hilfe von Streichhölzern und Aluminiumfolie werden kleine Raketen gebaut und abgeschossen. 2 Streichhölzer werden mit den Köpfen zueinander mit Alufolie umwickelt. Dann wird die Folie mit einer Kerze oder Teelicht erwärmt, es kommt zu einer Reaktion, die das obere der beiden Streichhölzer explosionsartig wegschleudert.

Spraydosenexplosion: In einer Abschussvorrichtung wird eine kleine Haarspraydose (125ml) mittels Gasbrenner solange erhitzt bis diese explodiert. Dies soll die Gefahr von Druckbehältern verdeutlichen.

Miniaturfeuerwehr: Aus Blech ausgeschnittene Häusersilhouetten, die mit Papier gefüllt sind, sollen mit kleinen Handpumpen gelöscht werden.

Tür eintreten: In jedem Krimi oder Katastrophenfilm werden mit Leichtigkeit Türen eingetreten. An dieser Station haben die Besucher die Möglichkeit, es einmal selbst auszuprobieren. Hierzu wird die Tür mittels eines Klemmkeils verschlossen. Je nach Stärke des Besuchers variiert die Stärke des Klemmkeils.

Schlauch kegeln: An dieser Station können Kinder und Jugendliche mit einem Schlauch versuchen herkömmliche Bowlingpins um zu kegeln

Gebühren

Für die Ausleihung wird, bei der Abholung in Lorch (Ostalbkreis) eine Gebühr erhoben. Dies beträgt bei der Nutzung von 1 – 10 Stationen – 30€; für 11 – 20 entliehene Stationen – 40€ und für mehr als 21 Stationen – 50€.

Ansprechpartner

Reservierungsanfragen richtest Du bitte an:

JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für Absprachen bezüglich Abholung und Rückgabe in Lorch (Ostalbkreis):
Christian Dolderer
Mobil 0152 01476693 

Downloads

Lade Inhalt...

Jugendherbergsausweis MitgliedskarteDie Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk.

Aufgrund dieser Mitgliedschaft erhalten wir die Mitgliedskarte. Diese Karte ermöglicht Gruppen (mindestens 4 Personen, einschließlich Leitung – welche mind. 16 Jahre alt ein muss) 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen. Im Ausland gilt man als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich LeiterIn – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht. 

D. h. wenn Ihr mit Eurer Jugendfeuerwehr einen Ausflug/eine Reise organisiert und hierbei in einer Jugendherberge übernachten wollt, könnt Ihr eine Mitgliedskarte über das Jugendbüro anfordern. Als Juleica-InhaberIn kann man eine kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk beantragen!

Weitere Informationen unter www.jugendherberge.de

juleica Ausweis mit Beispieldaten und PassbildDie Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Neues Antragssystem Juleica

Das Juleica-Online-System läuft.

Das neue System bietet zahlreiche Verbesserungen für Antragstellende und diejenigen, welche die Anträge bearbeiten. Die grundsätzliche Struktur der Antragsbearbeitung bleibt bestehen. Nachdem ein Antrag gestellt wurde, wird er zunächst vom freien Träger und anschließend vom öffentlichen Träger im System genehmigt.

Hier einige Beispiele für Neuerungen:

  • Anträge können zukünftig auch über mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet gestellt werden.
  • Einem Juleica-Antrag können digitale Dokumente (wie z.B. das PDF einer Erste-Hilfe-Bescheinigung) beigefügt werden.
  • Für das Foto kann künftig auch einfach die Kamerafunktion genutzt werden.
  • Eine App ermöglicht die Verwaltung der eigenen Daten und Dokumente.
  • Neben der gedruckten Juleica, die es weiterhin geben wird, stellt die App auch eine digitale Juleica bereit.

Die Übernahme der Daten in das neue System erfolgte nahtlos. Das heißt, auch laufende Anträge wurden mit dem aktuellen Status ihrer Bearbeitung in das neue System übernommen.

Jeder Träger hat in dem neuen System eine eigene Träger-ID. Sollten Antragstellende ihren Träger also über die Suchfunktion nicht finden, kann beim Träger nach der Träger-ID nachgefragt werden und diese dann in das Suchfeld in Schritt 2 eingegeben werden (Die Träger-ID ist immer eine sechsstellige Zahlenkombination mit einem T vorneweg).

Hier gibt von der Schulung zum neuen System, am 14.01.2022,  eine Video-Aufzeigung: https://www.ljrbw.de/juleica

Weitere Informationen findet ihr unter https://www.ljrbw.de/news-reader/neues-antragssystem-juleica

bzw. gibt es die Übersicht der Vergünstigungen weiterhin unter www.juleica.de

Antrag auf vergünstigte Bahncard:

Wer über eine gültige Juleica verfügt und aktiv  als JugendgruppenleiterIn  tätig ist kann die Aktion zwischen dem Ministerium und der Deutschen Bahn nutzen. D.h. mit dem nachfolgenden Bahncard-Antrag kann ein Gutschein in Höhe von 26,--€ beantragt werden. Den Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben ans das Jugendbüro senden. Der Gutschein muss beim Kauf der Bahncard an einer der Verkaufsstellen vorgelegt werden und gilt  nur für den Inhaber der Juleica, der gleichzeitig auch Käufer der Bahncard ist.

Zum Antrag auf die vergünstigte Bahncard

Mehrzweckfahrzeug Frontseite Das Mehrzweckfahrzeug eignet sich für alle Veranstaltungen rund um die Jugendfeuerwehr.

Egal ob Landesjugendfeuerwehrtag, Kreiszeltlager, Wettbewerbe oder Jubiläumsfeier einer Jugendfeuerwehr, das Fahrzeug soll die Leitung und Organisation der Veranstalter unterstützen und dabei auch gleichzeitig die Möglichkeit eines Anlaufpunktes für Informationen bieten.

Die Beladung
In der Grundbeladung verfügt das MZF unter anderem über eine mobile Beschallungsanlage mit Funkmikrofonen, ein Schnelleinsatzzelt mit Zubehör und Zeltheizung, ein fest installiertes geräumiges Kühl- und Gefrierfach, zwei Flipcharts mit Zubehör, einen Wettbewerbskoffer der Deutschen Jugendfeuerwehr, ein Notstromaggregat zum unabhängigen Betrieb des Fahrzeugs, Beleuchtungs- und Absperrmaterial, Geschirr für die Veranstaltungsleitung, zwei Feldbetten, eine Biertischgarnitur, einen Sanitätsrucksack mit Zusatzausstattungen, eine Spielekiste, eine Krankentrage, Werkzeug, Handfunkgeräte, Kleinlöschgerät, Büromaterial und vieles vieles mehr. Nicht zu vergessen natürlich auch ein Streetballkorb, der dankenswerter Weise von der Unfallkasse Baden-Württemberg beigesteuert wurde!

Inhalt des MFZ auf dem Boden ausgebreitetAusleihbedingungen
Das Fahrzeug ist in Bruchsal stationiert. Grundsätzlich fallen für den Entleiher nur die Kosten von verbrauchtem Kraftstoff (Diesel) und verbrauchten Telefongebühren an. Die Terminabsprachen für Entleihungen erfolgt mit der Landesfeuerwehrschule unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Verleihungen an Privatpersonen sind ausgeschlossen, die Anforderung muss stets im Auftrag einer Kommune (Feuerwehr/ Jugendfeuerwehr) oder eines Landkreises, eines Feuerwehrverbandes oder einer Werkfeuerwehr erfolgen. Die Rückgabe erfolgt in Abstimmung mit der Landesfeuerwehrschule und natürlich vollständig aufgetankt und gereinigt.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Ausleihe sind der Homepage der Landesfeuerwehrschule zu entnehmen.

Das Jugendbüro ist Dein Ansprechpartner rund um die Gründung von Jugendfeuerwehr und/oder Kindergruppen.

Downloads

Lade Inhalt...

Im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 23. November 2007 wurde die Regelung von Sonderurlaub (Freistellung) neu festgeschrieben.

  • Personen, welche in einer Organisation der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind und in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichem Verhältnis stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für verschiedene Teilnahmen*/Tätigkeiten** bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr freigestellt werden. Innerhalb einer Ausbildung kann die Freistellung bis zu fünf Kalendertage betragen. Ein Anspruch auf Entlohnung für die Freistellung besteht nicht.

  • Teilnahmen an Aus- u. Fortbildungslehrgängen, Tagungen u. Schulungsveranstaltungen der öffentlichen und anerkannten Träger der Jugendhilfe (auch Lehrgänge zum Erwerb der Juleica)

  • Tätigkeiten in Zeltlagern, Jugendherbergen, Begegnungsstätten, Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.

Zur Beantragung dieser Freistellung / dieses Sonderurlaubs bitte den digitalen Antrag vollständig und korrekt ausfüllen und absenden. Er wird dann automatisch durch das Jugendbüro und deinen Kreisjugendfeuerwehrwart geprüft und - sofern korrekt - bestätigt. Der Versand des Antrags an deinen Arbeitgeber erfolgt dann automatisch durch das Jugendbüro per Mail. Der Prozess kann 1-2 Wochen dauern und du wirst automatisch per Mail informiert. Solltest du keine Information erhalten, melde dich bitte bei deinem Kreisjugendfeuerwehrwart.

Sonderurlaub online beantragen >

Es gibt zwei Geldquellen, aus denen die Jugendfeuerwehr schöpfen darf:

  • Förderung über die Zuwendungsrichtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (Z-Feu)
  • Die Förderung der Jugendarbeit durch den Landes- und Bundesjugendplan

Förderung durch das Feuerwehrwesen

  • a) Die Städte und Gemeinden erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag von 40,-- € je Jugendfeuerwehrangehörigen. Für die Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Jugendfeuerwehr-Pauschale ist die Zahl der Jugendfeuerwehrangehörigen am 31. Dezember des Vorjahres maßgeblich. Diese Zahl wird in der jährlich vorzulegenden Feuerwehrstatistik ermittelt. Dieses Geld ist zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr.
  • b) Die Landesfeuerwehrschule ermöglicht der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg die Durchführung von Lehrgängen. Über sie erfolgt die Abrechnung der Jugendgruppenleiterlehrgänge, Jugendfeuerwehrwart-Lehrgänge sowie der Lehrgang für Ausbilder für Jugendgruppenleiter und diverse Seminare für Multiplikatoren.

Förderung der Jugendarbeit

Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung (= Landesjugendplan) kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz). Die Jugendfeuerwehr ist ein solcher Träger. Jugendfeuerwehrarbeit ist außerschulische Jugendbildung.

a.) Der Landesjugendplan

Es können Zuschüsse beantragt werden für:

  • Förderung der Jugenderholung (Pädagogische Betreuer*innen inkl. Förderung finanziell schwächer Gestellte) - Antragsfrist 01.02.
  • Förderung der außerschulischen Jugendbildung = Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen und Themenorientierte Bildungsmaßnahmen - Antragsfrist 01.02.
  • Projekte mit Bildungscharakter  - Antragsfrist 01.01.

Nähere Informationen bzw. Details findet Ihr unter www.jugendarbeitsnetz.de, Rubrik „Geld“. Die ausgefüllten Anträge für die jeweiligen Bereiche leitet Ihr bis 01.01. bzw. 01.02. des laufenden Jahres dem Jugendbüro zu. Von dort erhaltet Ihr dann nähere Informationen.

 Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen (bisher päd. Betreuer):

  • Betreuerschlüssel mit 5:1
  • Betreuungspersonen müssen im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein. (dies soll ab 2026 bindend sein – bis dahin muss keine komplette Juleica-Ausbildung nachgewiesen werden, jedoch mind. Schulungen zum Thema sex. Gewalt nachgewiesen werden)
  • Freizeiten bereits ab 4 Tage anrechenbar (somit können auch Maßnahmen über ein verlängertes Wochenende abgerechnete werden)
  • Tagessatz 25€
  • Ab sofort dürfen vom Zuschuss Rücklagen gebildet werden welche Beschaffung und Reparaturen von Zeltlagerausstattungen abdecken. Kreise können Rücklagen an JF weitergeben/auszahlen

 Förderung der Teilnahme finanziell schwächer Gestellter:

  • Zuschuss von bis zu 25€/Tag
  • Beitrag des Zuwendungsempfängers muss angezeigt werden (wie beteiligt sich die JF an der Unterstützung –diese Beteiligung muss nicht monetär sein)
  • Keine Abfrage des Einkommens der Eltern

Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen sowie themenorientiert Bildungsmaßnahmen (bisher JGL/ Seminare)

  • Inhalte orientieren sich in der Regel an die Juleica-Standards und deren Vertiefung Bspl. Fortbildungen zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Mitgliedergewinnung….
  • Qualität/Inhalt wichtiger als die Dauer – d.h. künftig können auch ½ Tage abgerechnet werden.
  • Es kann ein Bildungskonzept erstellt und darüber TNT abgerechnet werden (wie diese aussieht muss noch geklärt/definiert werden)
  • bis dahin können Maßnahmen wie bisher tageweise beantragt/abgerechnet werden.
  • Tagessatz bis zu 25€/Tag und TN
  • Eigenanteil 10%
  • Altersbegrenzung bei den themenorientierten Bildungsmaßnahmen (bisher Seminare) wird auf 6 Jahre gesenkt (super für Kindergruppen!)

Projekte mit Bildungscharakter (bisher praktische Maßnahmen)

-  Antrag A7 mit Kostenvoranschlag und Projektbeschreibung Antrag praktische Maßnahme

- Aktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und außerhalb der Gruppenstunden ablaufen müssen.

- Neu ist, dass mind. 5 Stunden Programm gefordert sind

- Zuschuss 35% der Gesamtkosten – max. jedoch 3.000€.

 Bei Fragen dazu meldet Euch im Jugendbüro!

 b). Der Bundesjugendplan

Nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gibt es Förderungen für internationale Begegnungen. Derzeit z.B. für deutsch-französische Jugendbegegnungen und deutsch-polnische Jugendbegegnungen. Näheres hierzu könnt Ihr im Jugendbüro erfragen.

Fragen?

Dann wendet Euch bitte an das Jugendbüro.

Downloads

Lade Inhalt...

Das Softwarepaket „MP-FEUER – Jugend“ ermöglicht die komplette Verwaltung Ihrer Jugendfeuerwehr(en) und reduziert somit Ihren Arbeits- und Zeitaufwand in allen Bereichen!

Zusammen mit der Landesjugendfeuerwehr unterstützt der Hersteller mit diesem kostenfreien Programm alle Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu der Software.

Für die Freigabe zum Downloadbereich der Software MP-Feuer „Jugend“ bitten wir Euch, nachfolgendes Formular an die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg  zu übermitteln.

Bitte schickt das ausgefüllte Formular an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die ermittelten Daten dienen ausschließlich dem internen Gebrauch innerhalb der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie der Verifizierung von Downloadanfragen der Software MP-Feuer „Jugend“ der MP-Soft-4-U GmbH. Eure Daten werden zu diesen Zwecken an die MP-Soft-4-U GmbH übermittelt. Bitte beachtet, dass die Verifizierung ggf. bis zu sieben Werktage in Anspruch nehmen kann.

Kontakt zum Jugendbüro

JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Erreicht uns auch per WhatsApp!Seit Anfang 2017 erreicht Ihr das Jugendbüro auch zu den üblichen Geschäftszeiten per WhatsApp: +49 177 4450704

Logo Schutzkonzept der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Das Thema Schutz und Prävention ist uns als Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ein wichtiges Anliegen. Der Themenbereich Schutz ist in verschiedenen Bereichen der Feuerwehr fester Bestandteil und spiegelt sich auch in unserem Leitsatz wider. Schutz definiert sich hier nicht nur in Selbst- und Personenschutz, sondern beinhaltet auch den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche. Wir beschäftigen sich seit mehreren Monaten intensiv mit dem Thema Gewaltprävention, Kindeswohlgefährdung und Kinder- und Jugendschutz. Hierbei möchten wir dem Thema Gewaltschutz, Schutzkonzept, Schutzkonzeptentwicklung sowie der fachgerechten Einführung und Sensibilisierung besondere Aufmerksamkeit geben.

“Gewalt(formen) an Kindern und Jugendlichen? – Das betrifft unsere Feuerwehr zum Glück nicht!” 

Diese und ähnliche Aussagen spiegeln das gesellschaftliche Verständnis für den Themenbereich wider. Daher sollte hier nicht hinterfragt werden: “Betrifft uns dieses Thema überhaupt?” - sondern “Wie gut ist die Feuerwehr im Bereich Gewaltschutz aufgestellt?”

 Gewalt(formen) lässt sich hier in psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt unterteilen. Eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen kann in jeder Organisation, Einrichtung oder Gruppierung stattfinden.

Einen besonderen Schutzbedarf haben hier unsere Kinder und Jugendlichen aus dem Fachbereich der Jugendfeuerwehr. Die Zielgruppe wird im Strafgesetzbuch als Schutzbefohlene definiert und steht daher in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis. Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist in ihrer Funktion als Jugendverband seit 1973 anerkannt Träger der freien Jugendhilfe. Das Landesjugendamt (KVJS) definiert hier für freie Träger die rechtlichen Grundlagen nach §72a SGB VIII und die Tätigkeitsprofile nach §11 Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der Schutzauftrag an minderjährigen Personen ist hier für Träger der freien Jugendhilfe (§72a SGB VIII) gesetzlich geregelt.  

Die Jugendfeuerwehr begleitet Kinder und Jugendliche im Bereich der außerschulischen Jugendbildung. Dazu gehören altersgerechte Angebote, die Kinder und Jugendliche nachhaltig an feuerwehrtechnische Themen heranführen sollen. Des Weiteren sollen junge Menschen an gesellschaftlichen Prozessentwicklungen beteiligt werden, mithilfe von bedürfnisorientierten Angeboten zur Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung (JBiG §1 Abs. 2). 

 Die für uns tätigen Feuerwehrkräfte, die sich ehrenamtlich in den Kinder- und Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr engagieren, stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Zielgruppe und sind dadurch auch immer wieder mit herausfordernder Situation konfrontiert. Durch das offene und freiwillige Angebot: Unterstützung im Ehrenamt (Fachberatung und Einzelfallhilfe), das seit Anfang 2024 eingerichtet wurde, konnten vermehrt Vorfälle und Ereignisse dokumentiert werden. Die Fachberatung kann von Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen, von dem/ der Jugendwart*in, von dem/ der Ausbilder*in und Führungskräften in Anspruch genommen werden. Themeninhalte waren hier zum Beispiel sexualisierte Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen, Missbrauch, aber auch die bevorstehende Reformierung des “Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen”. 

[1] (Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, 2017) 

  

KINDESWOHLGEFÄRDUNG

Von einer Kindeswohlgefährdung wird nach §1666 BGB gesprochen, wenn Kinder durch:

  • MISSHANDLUNG
  • VERNACHLÄSSIGUNG
  • SEXUELLEN MISSBRAUCH

die körperliche, seelische oder geistige Entwicklung gefährdet, verletzt oder geschädigt wird.

 

Das Kindeswohl und der damit verbundene Schutzauftrag stehen somit im Zentrum der Kinder- und Jugendarbeit. Dem Themenbereich sexualisierte Gewalt und sexuelle Grenzverletzung möchten wir aufgrund aktueller Entwicklungen besonders hervorheben und vermehrt Aufklärungsarbeit zu diesem Thema leisten.

Sexuelle Gewalt bedeutet weitgefasst ein Überschreiten von Grenzen und einen Übergriff in die Intim- und Privatsphäre eines Schutzbefohlenen, beispielsweise Minderjährigen. Das Vertrauen und Machtverhältnis von Kindern und Jugendlichen zu missbrauchen und zu schädigen, definieren wir als nicht tolerierbar.

Ziel ist es nicht, Misstrauen zu stiften und hinter jeder Person einen potenziellen Täter*in zu vermuten, sondern den Fokus auf die Sensibilisierung der Helfer*innen zu richten. Wir möchten eine klare Haltung fördern und entwickeln, um Kindern und Jugendlichen innerhalb der Feuerwehr einen Schutzraum bieten zu können. Durch Studien wird deutlich, dass jede siebte Person im Kinder- und Jugendalter sexualisierte Gewalt erfahren hat.

Die Pubertät bringt gerade für heranwachsende große Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich. Die heranwachsenden Jugendlichen beschäftigen sich hier vermehrt mit ihrer Sexualität aber auch mit ihrer persönlichen Grenze. Das Grenzempfinden wird hier oftmals subjektiv ausgelegt, was für den einen Jugendlichen „normal“ ist, kann für den anderen schon „zu viel“ sein. Eine tröstende Umarmung kann für ein Kind wohltuend sein, bei manchen Kindern oder Jugendlichen kann dies jedoch schon als Übergriff eingeordnet werden.

Das Spektrum der sexuellen Gewalt hat sich im digitalen Zeitalter zudem erweitert und neben der Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken auch Begriffe wie „Sexting“ und daraus resultierendes Cybermobbing gehören inzwischen zu alltäglichen Lebenssituation dazu. Die Heranwachsenden in diesem Bereich zu sensibilisieren und Aufklärungsarbeit zu leisten, ist Teil der Prävention und des Kinder- und Jugendschutzes. Betreuer*innen und Führungskräfte der Feuerwehr müssen die Thematik wahrnehmen und ein Feingefühl hierfür entwickeln. Auch die fachliche Expertise muss hier gefördert und entwickelt werden, damit eine nachhaltige Implementierung vor Ort stattfinden kann.

Aber auch die Einrichtung der Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr bringt neue Aufgabenstellungen mit sich. Hier gilt es speziell zu sensibilisieren und ein besonders offenes Ohr zu haben, denn in diesem Alter mangelt es an der Einschätzung, was ein sexueller Übergriff ist und wann eine Grenze überschritten wurde.

Wie die Heranwachsenden, die sich in der Obhut der Jugendfeuerwehr befinden, gestärkt und geschützt werden können, wird in der angebotenen Fortbildung thematisiert, aber auch die aufgelisteten Materialien dienen der Hilfestellung.

UNTERSTÜZUNG IM EHRENAMT
Die Fachberatung kann von Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen, von dem/ der Jugendwart*in, von dem/ der Ausbilder*in und Führungskräften in Anspruch genommen werden.
  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen (mit sozial,- emotionalen Schwierigkeiten, mit gesellschaftlicher Benachteiligung, mit besonderem Förderbedarf) 
  • Kindeswohlgefährdung 
  • Übergriffe und Grenzverletzungen 
  • Konfliktberatung (Einzeln – und Gruppenkonflikte) 
  • Ausgrenzungen und Mobbing
  • Kinder- und Jugendbeteiligung in der Feuerwehr 
  • Nachwuchsförderung 
  • Individuelle Team- und Gruppenförderung 
  • Zusammenarbeit (zum Beispiel mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Fach-personal, Führungskräften und externen Kooperationspartner*innen) 
  • Unterstützung in Projektentwicklung und -förderung 
VERHALTEN IM VERDACHTSFALL

 

PRÄVENTION: KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

 

Um grundlegende Werte und vor allem KaReVeTo in der Jugendfeuerwehr auszubauen und weiter umzusetzen, ist es sinnvoll, sich dem Thema sexuelle Gewalt zu widmen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, sie zu stärken und ihnen ein offenes Ohr zu bieten.

Ziel ist es nicht, Misstrauen zu stiften und hinter jeder Person einen potentiellen Täter zu vermuten, sondern den Fokus auf die Sensibilisierung der Helferinnen und Helfer zu richten, denn Studien zeigen auf, dass jede siebte Person im Kinder- und Jugendalter sexualisierte Gewalt erfahren hat.[1]

Sexuelle Gewalt bedeutet weitgefasst ein Überschreiten von Grenzen und einen Übergriff in die Intim- und Privatsphäre eines Unterlegenen, beispielsweise Minderjährigen. Dass es ein absolutes Tabu ist, Vertrauen und seine Macht auszunutzen und damit Kinder und Jugendliche physisch aber auch psychisch in irgendeiner Form zu schädigen, steht außer Frage. Das Aufkommen diverser Skandale zeigt jedoch, dass häufig weggeschaut wurde und dagegen muss jeder Jugendverband angehen.

Die Pubertät bringt gerade für die Jugendverbände ein großes Aufgabenfeld, da sich die Heranwachsenden selbst und auch ihre Sexualität kennenlernen müssen und Grenzen austesten. Das bedeutet aber auch, dass das Grenzempfinden subjektiv ausgelegt werden kann, was für den einen Jugendlichen „normal“ ist, kann für den anderen schon „zu viel“ sein. Eine tröstende Umarmung kann für ein Kind wohltuend sein, bei manchen Jugendlichen kann dies jedoch schon als Übergriff eingeordnet werden.

Das Spektrum der sexuellen Gewalt hat sich im digitalen Zeitalter zudem erweitert und neben der Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken auch Begriffe wie „Sexting“ und daraus resultierendes Cybermobbing auf die Agenda gerufen. Die Heranwachsenden in diesem Bereich zu sensibilisieren und zu schulen, ist Teil der Prävention und bedarf an Feingefühl und Expertise der Jugendleiter.

Aber auch die Einrichtung der Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr bringt neue Aufgabenstellungen mit sich. Hier gilt es speziell zu sensibilisieren und ein besonders offenes Ohr zu haben, denn in diesem Alter mangelt es an der Einschätzung, was ein sexueller Übergriff ist und wann eine Grenze überschritten wurde.

Wie die Heranwachsenden, die sich in der Obhut der Jugendfeuerwehr befinden, gestärkt und geschützt werden können, wird in der angebotenen Fortbildung thematisiert, aber auch die aufgelisteten Materialien dienen der Hilfestellung. Falls Sie einen kompetenten Partner vor Ort suchen, schauen Sie in unserer Auswahl an Beratungsstellen oder hier

Falls Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Umfeld sexuelle Gewalt passiert, ist angemessenes Verhalten gefordert. Das Schaubild bietet an dieser Stelle eine kurze Übersicht zum Vorgehen bei einem Verdachtsfall. Weitere Literatur und Rat finden Sie zudem in der Literaturliste.

Präventionsbox

Wir haben die Präventionsbox fertiggestellt und diese steht nun als Download (am Seitenende) zur Verfügung. Die Präventionsbox soll als Handwerkszeug für alle Tätigen in der Jugendarbeit verstanden werden. Sie ist gefüllt mit Material und Hintergrundwissen rund um das Thema sexuelle Gewalt und Kindeswohlgefährdung. Sie enthält das Präventionskonzept der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, Material zum Handeln im Notfall (Beobachtungsbögen, Kontaktdaten zu Beratungsstellen…), Hinweise zum erweiterten Führungszeugnis sowie eine Spielesammlung zur Umsetzung in den Gruppenstunden. Sie soll als Sammlung aller wichtigen Informationen dienen.

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Um die Heranwachsenden zu schützen, hat sich in den letzten Jahren in der Politik einiges getan und nun müssen alle, die regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen. Was dieses ist, wer dieses benötigt und wie man an dieses kommt, können Sie in der folgenden Datei zusammengefasst nachlesen: Informationen zum erweiterten Führungszeugnis. Um das erweiterte Führungszeugnis beantragen zu können, ist bei der Behörde ein Schreiben der örtlichen Feuerwehr vorzulegen, wozu die unter Downloads gelistete Vorlage genutzt werden kann. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz sind viele Fragen beantwortet und auch in unserem Downloadbereich sind nützliche Informationen zu finden.

Da es allerdings im alltäglichen Dienst oder auch auf Freizeitaktivitäten (beispielsweise Schwimmbadbesuch oder die Teilnahme bei Zeltlagern) auch zu Unterstützung durch andere Helferinnen und Helfer kommen kann, welche kein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen, sollte der Jugendgruppenleiter darauf achten, eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese zu seinen Akten legen.

Fortbildungsangebot

Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg bietet natürlich auch Seminare zum Thema an - weitere Informationen im Lehrgangsangebot zu finden.

Vertrauenspersonen/Ansprechpartner/-innen

Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 128516-20
Fax 0711 128516-15
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

  

Interventionsleitfaden

Intervention bei sexualisierter Gewalt/ Kindeswohlgefährdung:

 

Was tun bei einer Vermutung?

STUFE 1:

ERKENNEN

  • "Ich beobachte etwas"
  • "Ich nehme etwas wahr, was mir „komisch“ vorkommt"
  • "Mir wird etwas mitgeteilt ..."

Wie gehe ich vor?

Ich wende das „Vier-Augen-Prinzip“ an, d.h. ich führe ein Gespräch mit anderen Kinder- und Jugendgruppenleitenden/ Jugendwart.

› Wird mein Gefühl bestätigt, erfolgt Stufe 2 („Warnen & Bewerten“) bei Bedarf kann hier auch schon Beratungsangebote genutzt werden zum Beispiel das Angebot der JFBW "Unterstützung im Ehrenamt" oder externe Hilfsangebote wie die  Kinderschutzhotline oder regionale Beratungsstellen.

Eine Beratung ist hier auch anonymisiert möglich!

Ich dokumentiere meine Wahrnehmungen und die getroffenen Maßnahmen.

(siehe Dokumentationsvorlage/ Protokollvorlage Präventionsbox)

 

STUFE 2:

WARNEN & BEWERTEN  = Meldung an höhere Dienststelle z.B. den/die Kommandanten*in

Wie gehe ich vor?

Meldung nach den „5 goldenen W“:

  • WAS habe ich gesehen / wurde mir erzählt?
  • WANN ist es geschehen?
  • WO ist es geschehen?
  • WER war beteiligt?
  • WAS habe ich bislang getan?

 Ich dokumentiere die getroffenen Maßnahmen.

(siehe Dokumentationsvorlage/ Protokollvorlage Präventionsbox)

 

STUFE 3:

HANDELN = Weiteres Verfahren durch externe Unterstützung! Fachpersonal hinzuziehen, Gefährdung einschätzen (Fachkraft) ggf. weitere Schritte

Wie gehe ich vor?

  • Abstimmung Kommandant*in, Jugendwart*in, ggf. Fachberatung
  • Prüfen, ob sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich sind?
  • Hinzuziehung der „Fachkraft“ durch die Fachberatungsstelle  zur sogenannten Gefährdungseinschätzung und zum Abklären des weiteren Vorgehens
  • Einbeziehung der Sorgeberechtigten (außer bei Verdacht auf Beteiligung)
  • Weitere Maßnahmen gemäß Absprache mit der Fachberatungsstelle
  • Noch KEINE Info an andere Personen in der Feuerwehr!
  • Noch KEINE Konfrontation der verdächtigen Person
  • Noch KEINE vorzeitige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde! 

 

Situationen I Möglichkeiten

Was für Situationen könnten auf mich zukommen?

Feuerwehrkontext (intern)

Ein KJGL, der/die Jugendwart*in, sonstige Person aus dem Feuerwehrdienst beobachtet eine Situation (sexualisierte Gewalt/ Kindeswohlgefährdung) gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen innerhalb der Feuerwehrstruktur.

Außerhalb der Feuerwehr (extern)

Kinder- und Jugendgruppenleiter*in, Jugendwart*in, Betreuungsperson vermuten sexualisierte Gewalt außerhalb der (Jugend)feuerwehr. (Beobachtungen oder Aussage des Kindes, Jugendlichen).

Externe Personen (intern & extern)

Eltern oder andere enge Bezugspersonen konfrontieren Kinder- und Jugendgruppenleiter*in, Jugendwart*in mit dem Thema.

Jugendgruppe (intern & extern)

Innerhalb der Gruppe "zwischen Jugendlichen und Kindern (untereinander übergriffig, auch im digitalen Raum möglich)".  (Wird in Übungsdiensten o.ä. thematisiert)

 

Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen

Wenn ein Kind/ Jugendlicher mir etwas erzählt?

  • Ich höre (aufmerksam) zu.
  • Ich glaube dem Kind/ Jugendlichen und nehme Sie/ Ihn (die Sachlage) ernst.
  • Ich bleibe ruhig und überstürze nichts.
  • Ich beziehe eine sachliche Stellung und versichere dem Kind/ Jugendlichen das sie/er keine Schuld trägt.
  • Tröste das Kind/ Jugendlichen bei Bedarf.
  • Loben Sie das Kind / Jugendlichen für den Mut und das Vertrauen (das das Kind/ Jugendlicher jetzt Hilfe in Anspruch nehmen möchte).
  • Ermutige das Kind/ Jugendlichen zum Sprechen, aber akzeptieren auch, wenn nicht weiter gesprochen wird.
  • Versichern sie, dass andere Kinder oder Jugendliche Ähnliches erlebt haben ("Du bist nicht allein.."!)
  • Verspreche nichts, was Du nicht (ein)halten kannst.
  • Bieten dem Kind/ Jugendlichen an, dass Du für weitere Gespräche offen bist.
  • Verurteile das Kind/ Jugendlichen nicht als "OPFER".
  • Ich beziehe eine sachliche Stellung und versichere dem Kind/ Jugendlichen das sie/er keine Schuld trägt.
  • Entscheidungen/ Maßnahmen sollten mit dem Kind/ Jugendlichen gemeinsam vereinbart werden.
Was tun im Verdachtsfall

Lade Inhalt...

  

Downloads

Material und Informationen finden sich auch im Wiki der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg 

BERATUNGS- & ANLAUFSTELLEN FÜR JUGENDLICHE

Für dich - #jugendliche

Fühlst du dich manchmal, als würde alles in deinem Kopf durcheinandergehen oder als wäre alles vernebelt und grau? Vielleicht war alles mal entspannt, aber jetzt weißt du nicht mehr weiter? Du kannst dich nicht konzentrieren, schläfst schlecht oder wirst plötzlich wütend? Es kann auch sein, dass du Schwierigkeiten hast, die richtigen Worte für das zu finden, was du erlebt hast. Eigentlich scheint alles okay zu sein, aber manchmal…?

Es ist wichtig zu wissen, dass du dir Unterstützung holen darfst – egal, was andere sagen oder wenn dir jemand droht. 

Wusstest du, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beratung haben, auch ohne dass die Eltern davon erfahren? 

Die Beratungsstellen online und in deiner Region sind für dich da und helfen dir, das zu finden, was du brauchst. Hier kannst du deine schlechten Gedanken oder Gefühle loswerden und alles sagen, was dich belastet oder beschäftigt. Du wirst ernst genommen, und man hört dir zu. Die Beratungsstellen können deine Fragen beantworten und mit dir zusammen überlegen, wie es weitergehen kann. Sie unterstützen dich dabei, deinen Alltag leichter zu gestalten und es dir besser gehen zu lassen.

Du kannst die Beratungsstellen auf verschiedene Arten erreichen: im persönlichen Gespräch, am Telefon, per Mail oder im Chat. Alles ist vertraulich und kostenlos. Zögere nicht, Kontakt aufzunehmen – du bist nicht allein!

https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-gewalt.html

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

https://nina-info.de/online-beratung

https://www.nummergegenkummer.de

 

BERATUNGS- & ANLAUFSTELLE

Beratungsstellen (regionale) 

Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

 

Onlineberatung (allgemein)

Externe Anlaufstellen

Kinderschutzhotline

App in Google Play

App in App Store

Website https://kinderschutzhotline.de/

Telefon 0800 19 210 00

 

Weißer Ring e.V. – Opferberatung (online, telefonisch und vor Ort)

Website: https://weisser-ring.de/

Opfer-Telefon: 116 006 (täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr)

 

Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen

Telefon: 0800 011 6016

 

Hilfetelefon – Gewalt an Männern

Telefon: 0800 12 39 900

 

DFV-Anlaufstelle für sDBG

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 030 28888488-3

PRÄVENTION
Vorsicht ist besser als Nachsicht!

„Wie können wir Kinder und Jugendliche schützen?“

Um die Heranwachsenden zu schützen, hat sich in den letzten Jahren in der Politik einiges getan und nun müssen alle, die regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen. Was dieses ist, wer dieses benötigt und wie man an dieses kommt, können Sie in der folgenden Datei zusammengefasst nachlesen: Informationen zum erweiterten Führungszeugnis. Um das erweiterte Führungszeugnis beantragen zu können, ist bei der Behörde ein Schreiben der örtlichen Feuerwehr vorzulegen, wozu die unter Downloads gelistete Vorlage genutzt werden kann. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz sind viele Fragen beantwortet und auch in unserem Downloadbereich sind nützliche Informationen zu finden.

Da es allerdings im alltäglichen Dienst oder auch auf Freizeitaktivitäten (beispielsweise Schwimmbadbesuch oder die Teilnahme bei Zeltlagern) auch zu Unterstützung durch andere Helferinnen und Helfer kommen kann, welche kein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen, sollte der Jugendgruppenleiter darauf achten, eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese zu seinen Akten legen.

 
Führungszeugnis

Lade Inhalt...

 
 
SCHUTZKONZEPT

Was ist ein Schutzkonzept? Warum ist es wichtig?

SCHUTZAUFTRAG: Kinder- und Jugendschutz (gesetzliche Verpflichtung)

Die Jugendfeuerwehr steht mit ihrer KaReVeTo Wertevermittlung für das Bestärken, das Unterstützen und das Schützen von Kindern und Jugendlichen und übernimmt somit ganzheitlich Verantwortung. Wir möchten auch weiterhin diese Werte vermitteln, anleiten und leben. Daher möchten wir uns mit dem Thema Schutzkonzept aktiv beschäftigen und mögliche Perspektiven zur Entwicklung schaffen.

Mit Hilfe eines Schutzkonzeptes möchten wir Betreuende der Kinder- und Jugendgruppen eine verbesserte Führung und Leitung ermöglichen. Wir möchten Bewusstsein schaffen für dieses Themenfeld. Unsere Mitglieder sensibilisieren, aufklären und einen Handlungsrahmen entwickeln und schaffen. „Wie gehe ich mit akuten Krisen- und Verdachtsfällen um?“ – „Welche Ressourcen habe ich und kann ich in meiner Funktion leisten?“ – „Welche Risikofaktoren sind Bestandteil in der Jugendfeuerwehrtätigkeit?“ – „Wie kann ich Tätern keinen (Frei)Raum geben?“ – „Wo gibt es Hilfemöglichkeiten und Fachberatungen?“  Des Weiteren konnten wir seit Anfang des Jahres die fachliche Beratung “Unterstützung im Ehrenamt” innerhalb unserer Angebote etablieren. Dieses Angebot kann in herausfordernden Lagen innerhalb des Feuerwehralltag von Kinder- und Jugendgruppenleitenden und sonstigen Beteiligten Personen genutzt werden und ermöglicht einen fachlichen Austausch mit Mitarbeitern des Bildungsteams. Die Anzahl bislang eingegangener Anfragen belegt vorhandene Beratungsbedarfe und bestärkt uns den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen.

Erklärvideo:

 

Schutzkonzepte in Jugendverbänden

Anforderungen an Vorkehrungen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung in Jugendverbänden bestehen seit vielen Jahren. Aufgetretene Missbrauchsfälle in den zurückliegenden Jahren zeigen leider, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind. Sogenannte Schutzkonzepte stellen erweiterte und verbesserte Methoden und Verfahren dar, mit denen Organisationen Kinder und Jugendliche schützen können. Neben der ureigenen intrinsischen Motivation die anvertrauten Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, stellt das Vorhandensein eines wirksamen Schutzkonzeptes für einen Jugendverband natürlich ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar. Eltern, die Gesellschaft, aber auch Zuschussgeber erwarten immer öfters entsprechende Vorkehrungen. Für bestimmte Träger der Jugendarbeit hat der Gesetzgeber bereits eine Verpflichtung zur Vorhaltung von Schutzkonzepten erlassen. Die Ausdehnung dieser Verpflichtung auf Jugendverbände ist in der Diskussion. Immer mehr Jugendfeuerwehren sehen sich mit dem Thema Schutzkonzepte konfrontiert. Dies zeigen Anfragen im Jugendbüro. Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg hat diese Entwicklung aufgegriffen. Wir möchten unsere Jugendfeuerwehren auch weiterhin bestmöglich unterstützen. Möglichkeiten zur Umsetzung werden aktuell diskutiert. Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Arbeitskreis Schutz & Prävention

Gemeinsam möchten wir mit euch in den Austausch kommen, daher möchten wir einen Arbeitskreis zu diesem Thema etablieren. Der Arbeitskreis Schutz und Prävention in der Jugendfeuerwehr ist ein Zusammenschluss von Fachleuten der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg und interessierten Ehrenamtlichen, die sich gemeinsam für den Schutz und die Förderung der Sicherheit und des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen einsetzen möchten. Ziel des Arbeitskreises ist es, Aufklärungsarbeit zu leisten, aktuelle Herausforderungen und Veränderungen zu besprechen und Angebote wie das Etablieren eines Fachgebietes auf Kreis- und Landesebene zu entwickeln. Der Arbeitskreis dient als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und das aktive Mitgestalten in diesem Themenbereich.

Du hast Interesse an regelmäßigen Austauschtreffen dabei zu sein?

Dann melde dich gerne per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen rund um das Thema Schutzkonzept, Rechtliche Grundlage, Gesetzesentwurf, Unterstützungsmaterial, Kooperationspartner*innen und Fördermittel findest du auf unserer digitalen Pinnwand.

Hier geht es zu unserer Pinnwand.

DIe Jugendfeuerwehr in Zahlen

Einmal im Jahr ist es die große Aufgabe eine Statistik über unsere Mitglieder zu erstellen und an die Deutsche Jugendfeuerwehr zu melden. Die Jugendgruppe in den Städten und Gemeinden melden ihre Mitglieder an die Stadt- und Landkreise und diese geben die Statistik dann an die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg weiter.

STATISTIK 2024-  Erneut deutlicher Anstieg der Mitgliederzahlen in der Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg verzeichnen weiterhin ein kontinuierliches Wachstum. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren insgesamt 40.662 Kinder und Jugendliche Mitglied einer Jugend- oder Kindergruppe. Dies entspricht einer Zunahme von 1.984 Mitgliedern im Vergleich zum Vorjahr. Die Geschlechterverteilung zeigt, dass 30.406 Jungen, 10.252 Mädchen und vier diverse Personen Teil der Jugendfeuerwehr sind. Gerade aufgrund der stabilen Übertrittsrate von rund 2.000 Jugendlichen in die aktiven Einsatzabteilungen bleibt die Jugendfeuerwehr die zentrale Nachwuchsorganisation der Feuerwehren in Baden-Württemberg.

Positive Entwicklung durch Kindergruppen

Ein wesentlicher Faktor für den Mitgliederzuwachs ist die steigende Anzahl an Kindergruppen. Aktuell existieren knapp 400 Kindergruppen mit über 7.000 Mitgliedern im Land. In rund 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg erreicht die Verbreitung der Kindergruppen eine Quote von 38 %. In einigen Jugendfeuerwehren werden Kinder bereits vor Vollendung des zehnten Lebensjahres aufgenommen, ohne dass eine offizielle Kindergruppe besteht. Im vergangenen Jahr wurden auf diese Weise 1.723 Kinder in die Jugendfeuerwehren integriert.

Die Nachfrage nach Plätzen in den Kinder- und Jugendgruppen variiert regional stark. Besonders erfreulich ist, dass etwa 50 % der Kindergruppen mehr Interessenten haben, als sie aufnehmen können. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung und Attraktivität dieses Angebots.

hydrant cover mit zwei jugendlichen in Uniform auf dem FahrradDer HYDRANT ist das Verbandsmagazin der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg.

Jugendfeuerwehren vor Ort, die Kreisjugendfeuerwehren und die Jugendfeuerwehr auf Landesebene berichten im HYDRANT über ihre Arbeit und geben Tipps und Anregungen für die eigene Jugendarbeit.

Der "Heiße Draht" (Kurzberichte aus den Jugendfeuerwehren), der HYDRANT-Report (ausführliche Reportagen und Berichte über besondere Aktionen, Veranstaltungen und andere wichtige Angelegenheiten), das "Schwarze Brett" (Mitteilungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg) und die Pinnwand (Personalvorstellungen u.ä.) bilden den Rahmen für ein Magazin mit Inhalten von Jugendlichen, Jugendgruppenleitern und der Landesjugendfeuerwehr.

Seit dem Erscheinen des HYDRANT, hat er mehrmals das Format, das Layout und auch die Verantwortlichen gewechselt. 24 Seiten im DIN A4-Format erscheinen derzeit alle acht Wochen und halten so die Abonennten auf dem Laufenden. Wer noch kein HYDRANT-Abo hat, aber unbedingt eins möchte, kann dieses im Jugendbüro bestellen und sich so einen Überblick über die aktuellen Hintergründe in der Jugendarbeit der Feuerwehren in Baden-Württemberg verschaffen.

Wer einen Artikel im HYDRANT veröffentlichen möchte, muss die Daten auf irgendeinem Weg zur Redaktion bringen.

Alle eingereichten Artikel werden nach Eingang bearbeitet und im HYDRANT veröffentlicht. Die Redaktion wäre dankbar, wenn Ihr Euch an die folgenden Details bei der Artikelübermittlung haltet, da diese den schnellsten und einfachsten Weg in den HYDRANT darstellen.

Technische Daten für den Datenversand an die HYDRANT-Redaktion:

Texte: Wir können alle gebräuchlichen Dateiformate für PC und MAC lesen. Bevorzugt werden allerdings folgende Formate: .docx (Word-Dateiformat), .rtf (Rich-Text-Format), .txt (Text-Dateien) oder .pdf (Acrobat Reader-Format).

Bilder: Neben Papier-Bildern, die wir auch gerne verwenden, können wir sämtliche Standard-Dateiformate lesen. Bitte beachten: Bilder, die in einer Word-Datei platziert sind, können leider nicht verwendet werden, da das Programm Word die Bilder komprimiert und für den Druckprozess dadurch unbrauchbar macht. Der Größe wegen sollten die Bilder als .jpg abgespeichert werden. Selbstverständlich können auch .tif, .eps, .bmp und viele andere Dateiformate verarbeitet werden. GIF-Bilder sind für den Druck allerdings unbrauchbar. Vektorgrafiken (Corel Draw, Adobe Illustrator, usw.) sollten unbedingt im .eps-Format mit allen Schriften abgespeichert werden und auf jeden Fall komprimiert verschickt werden.

Auflösung: Um eine gute Druckqualität zu gewährleisten, sollten Bilder mindestens eine Auflösung von 300 dpi bei einer Größe von mindestens 9 x 13 cm aufweisen. Bilder mit geringerer Auflösung können nur kleiner abgedruckt werden. Bilder mit 72 dpi-Auflösung und einer Größe von 9 x 13 cm sind für den Druck ungeeignet, da die Bilder maximal mit einer Größe von 2 x 3 cm abgedruckt werden könnten.

Bild-Komprimierung: Wenn Ihr die Bilder in Adobe Photoshop oder einem ähnlichen Programm als .jpg-Dateien abspeichert, werdet Ihr gefragt, wie hoch die Kompression der Bilder sein soll, bitte als Qualitätsoption „hoch“ oder „sehr hoch“ (entspricht 8 – 12 bei Photoshop) auswählen.

Datei-Komprimierung: Wenn Ihr viele Dateien habt, solltet ihr diese unbedingt mit einem Komprimierungsprogramm etwas "zusammenstauchen". Folgende Formate sind für uns denkbar: .zip, .sit, .rar, .ace.

Datentransfer: Gerne könnt Ihr uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder – wenn Euer Postfach die Datenmenge nicht hergibt – über eine Plattform wie WeTransfer oder Dropbox schicken. 

Eingesandte Manuskripte und Bilder werden, wenn gewünscht, selbstverständlich wieder zurückgeschickt. Um dies zu erleichtern, sollten vorallem Bilder mit Name und Adresse des Fotografen versehen sein.

Da der HYDRANT ehrenamtlich erstellt wird, sind wir immer auf der Suche nach interessierten und motivierten Mitarbeitern, die Lust auf die Gestaltung einer Zeitschrift und ein bischen Gespür für Texte und Bilder haben. Wer Interesse an der Mitarbeit hat, kann sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

So erreicht Ihr den Hydrant:

Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
"HYDRANT"
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 128516-20
Fax 0711 128516-15
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aktuelles

SERVICESTELLE Jugendbüro

Unsere Mitarbeiterin Brigitte Jahn - Verwaltungsangestellte und unser Bildungsreferententeam Manuela Buck, Miriam Neef und  Michael Schladt - bieten Unterstützung bei Fragen und Themen an, zu den folgenden Themen:

WEITERLESEN

Jugendbuero 500