Unsere Mitarbeiterinnen Brigitte Jahn - Verwaltungsangestellte - und die Bildungsreferentinnen Franziska Fliß und Sonja Kaspar- bieten Unterstützung bei Fragen und Themen an, die die folgenden Themen betreffen:
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die Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich Lehrgangsorganisation und -verwaltung
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die Unterstützung der Fachgebiete und Jugendarbeit vor Ort
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die Koordination von Veranstaltungen und Sitzungen auf Landesebene
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das Zuschusswesen
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die Juleica und das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
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Verwaltungsangelegenheiten und Versenden von Materialien
Unter anderen Punkten sind wir Eure Ansprechpartnerinnen für:
Ehrungen
Hier findest Du die Richtlinie über die Beantragung und Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen und Regelung über Abzeichen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie die notwendigen Formulare zur Beantragung.
Experimentarium
Das Experi
mentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg besteht aus über 20 Stationen in denen das Element Feuer in verschiedenen Variantionen erlebt und erprobt werden kann.
Das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg wurde in zwei Gemeinschaftsaktionen aller 42 Stadt- und Landkreise gemeinsam erstellt und 1998 beim Landesfeuerwehrtag in Freiburg eingesetzt. Für den Landesfeuerwehrtag 2018 in Heidelberg wurden neue Stationen entwickelt und dort der Öffentlichkeit präsentiert.
Die einzelnen Stationen drehen sich rund um die Themen „Feuer“, „Naturphänome“ und (Jugend-)Feuerwehr - und das zum Anfassen und Ausprobieren. An den Stationen können Interessierte auf spielerische Art und Weise erleben, was Feuerwehrfrauen und -männer im Einsatzfall erleben können: von einer „Mehlverpuffung“ bis zur „Fettexplosion“ oder einer „Spraydosenexplosion“ gibt es für alle etwas Spannendes zu sehen bzw. kann selbst ausprobiert werden.
Zielgruppe für die Stationen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene wobei einzelne Stationen eher für eine spezielle Altersgruppe geeignet sind (siehe detaillierte Stationsbeschreibungen). Das Experimentarium kann vielseitig eingesetzt werden und war bzw. ist oft ein Highlight einer Veranstaltung. Die Stationen sind bis auf wenige Ausnahmen gleich aufgebaut und können als Gesamtes oder auch nur in Teilbereichen ausgeliehen werden.
Folgende Stationen sind akutell verfügbar:
Die genaue Beschreibung, notwendiges Material und Sicherheitshinweise sind in der Gesamtbeschreibung des Experimentariums nachzulesen.
Feuermachen wie damals: Hier kann der Besucher die Kunst des Feuerschlagens erproben. Mit Markasit oder Pyrit und Feuerstein werden Funken geschlagen, die Zunder zum Glimmen bringt.
Bombe entschärfen: In dieser Station wird die Geschicklichkeit im Schlösser und Verschlüsse knacken mit Handschuhen getestet. Es gibt verschiedene Verschlussmechanismen, welche innerhalb einer bestimmten Zeit geöffnet werden müssen. Es gibt euch eine Schwierigkeitsstufe für Jung und eine für Alt.
Geräte ertasten: Es werden vorab Gegenstände in die Kiste gelegt und man greift dann durch die Öffnung in die Box, um herauszufinden um welche Gegenstände es sich handelt.
Es sollten möglichst viele verschiedene Dinge ertastet werden.
Temperatur fühlen: Hier sollen die Besucher testen und raten wie hoch die Temperatur am Metallgriff ist.
Feuer ausmachen - Kerzen ausblasen: Eine Kerze ausblasen?! Kein Problem, das denken die Meisten von uns. Mit welchen Hilfsmitteln es ganz einfach oder auch fast unmöglich ist, das kann an dieser Station ausprobiert werden.
Mehlverpuffung: Dass an sich ungefährliche Stoffe wie Lebensmittel sogar explodieren können, zeigt diese Station. Der Experimentierfreudige kann durch einen Sprung auf die Luftpumpe einen Luftstrom (Druckluft) auslösen, durch den eine geringe Menge Mehl über eine Kerze gewirbelt wird und sich stichflammenartig entzündet
Gefahrgutsymbole erraten: Heutzutage sind im Straßenverkehr ständig Fahrzeuge mit Gefahrgut unterwegs. Anhand dieser anschaulichen Tafel kann man nachschauen, welche Symbole welche Stoffe bedeuten
Dampfpfeife: Von wegen heiße Luft und nichts dahinter. Hier wird deutlich, wie Dampf Töne erzeugen kann
Hydraulik mit Spritzen: Mit Spritzen lässt sich hervorragend mit Luft experimentieren. Die Kinder werden höchstwahrscheinlich von ganz alleine darauf kommen, dass sie den Kolben der Spritze nicht allzu weit hinunter drücken können, wenn die Spritze verschlossen ist.
Spiel mit Verbänden am Rohrgestell: Mit HT Rohren wird eine Figur stilisiert. Der Fuß mit Beton ausgegossen und die Abzweige offengelassen.
Die Aufgabe ist es Tischtennisbälle die am Fuß der leeren Figur sind nach oben aufschwimmen zu lassen. Hierzu muss Wasser in die Figur geschöpft werden. Diese Station eignet sich am besten für einen Jugendfeuerwehrdienst, da die Aufgabenstellung zur Lösung mehr Zeit benötigt und die Nutzer dabei auch nass werden.
Flyboard auf Luftballons: Das Gleichgewicht auf einem Brett auf zwei Luftballons liegen zu halten ist gar nicht so einfach.
Vulkanausbruch: Vulkane brechen nicht nur in anderen Ländern aus, auch bei der Jugendfeuerwehr kann es zum "Lavafluß" kommen, wenn man die richtigen Zutaten mischt.
Knobelspiele um Feinfühligkeit zu üben.
Heißer Draht: Eine ruhige Hand ist gefragt, wenn man die Drahtschlinge ohne Klingeln von einem Ort zum anderen führen möchte.
Präsentation Feuerwehr: Die Station eignet sich perfekt auf die Arbeit der Jugendfeuerwehr mittels Informationsmaterial aufmerksam zu machen.
Wenn Kleidung brennt: Die Kinder und Jugendlichen können selbst ausprobieren, wie schnell verschiedene Kleidungsstoffe brennen, ob sie überhaupt brennen und was bei
der Verbrennung passiert. Danach kann mit Hilfe einer Löschdecke versucht werden, die brennende Kleidung zu löschen.
Fettexplosion: In einem offenen Topf wird mittels Gasbrenner so lange Öl erhitzt bis es zu brennen anfängt. Dann wird versucht mit Wasser zu löschen.
Raketenbasis mit Streichhölzern: Mit Hilfe von Streichhölzern und Aluminiumfolie werden kleine Raketen gebaut und abgeschossen. 2 Streichhölzer werden mit den Köpfen zueinander mit Alufolie umwickelt. Dann wird die Folie mit einer Kerze oder Teelicht erwärmt, es kommt zu einer Reaktion, die das obere der beiden Streichhölzer explosionsartig wegschleudert.
Spraydosenexplosion: In einer Abschussvorrichtung wird eine kleine Haarspraydose (125ml) mittels Gasbrenner solange erhitzt bis diese explodiert. Dies soll die Gefahr von Druckbehältern verdeutlichen.
Miniaturfeuerwehr: Aus Blech ausgeschnittene Häusersilhouetten, die mit Papier gefüllt sind, sollen mit kleinen Handpumpen gelöscht werden.
Tür eintreten: In jedem Krimi oder Katastrophenfilm werden mit Leichtigkeit Türen eingetreten. An dieser Station haben die Besucher die Möglichkeit, es einmal selbst auszuprobieren. Hierzu wird die Tür mittels eines Klemmkeils verschlossen. Je nach Stärke des Besuchers variiert die Stärke des Klemmkeils.
Schlauch kegeln: An dieser Station können Kinder und Jugendliche mit einem Schlauch versuchen herkömmliche Bowlingpins um zu kegeln
Hier findest Du den aktuellen Flyer.
Ansprechpartner
Reservierungsanfragen richtest Du bitte an:
JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20
Telefax: 0711 128516-720
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Für Absprachen bezüglich Abholung und Rückgabe:
Chris Veil
Tel. 07123 32738
Mobil: 0173 4175239
Jugendherbergsausweis
Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk.
Aufgrund dieser Mitgliedschaft erhalten wir die Mitgliedskarte. Diese Karte ermöglicht Gruppen (mindestens 4 Personen, einschließlich Leitung – welche mind. 16 Jahre alt ein muss) 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen. Im Ausland gilt man als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich LeiterIn – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
D. h. wenn Ihr mit Eurer Jugendfeuerwehr einen Ausflug/eine Reise organisiert und hierbei in einer Jugendherberge übernachten wollt, könnt Ihr eine Mitgliedskarte über das Jugendbüro anfordern.
Neu ist die Möglichkeit als Juleica-InhaberIn eine kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk zu beantragen!
Weitere Informationen unter www.jugendherberge.de
Ansprechpartner
Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 128516-20
Fax 0711 128516-720
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JuLeiCa
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Seit dem 01.10.2009 hat die JuLeiCa ein neues Gesicht. Außerdem besteht ein neues Antragsverfahren, das viele die Beantragung und Verlängerung der JuLeiCa in vielen Aspekten vereinfacht und verbessert:
- Die Juleica ist schneller bei der/beim JugendleiterIn: Wenn alle Träger schnell ihre Zustimmung erteilen, kann das Verfahren in 14 Tagen abgeschlossen und die Karte an die/den JugendleiterIn verschickt sein.
- Der Zeitaufwand reduziert sich.
- Die Kosten werden gesenkt: Der Preis pro Karte bleibt gleich, enthält jedoch die Portokosten für den Versand der Juleica an die/den JugendleiterIn bzw. eine Alternativadresse; außerdem entfällt die Abrufpauschale.
- Das neue Design steigert die Attraktivität der Karte und unterstreicht auch die offizielle Funktion der Juleica.
- Fehler bei der Übertragung der Daten werden weitestgehend ausgeschlossen.
- Es kann kein Antrag „verlorengehen” - es ist ein System von Benachrichtigungen eingebaut, so dass jeder Beteiligte erinnert/benachrichtigt wird bzw. über den Status der Card informiert ist.
Hier gibt es die Ausnahmeregelungen für die Corona-Krisenzeit des Bundesjugendrings!
Weitere Informationen findest Du unter www.juleica.de
Antrag auf vergünstigte Bahncard:
Wer über eine gültige Juleica verfügt und aktiv als JugendgruppenleiterIn tätig ist kann die Aktion zwischen dem Ministerium und der Deutschen Bahn nutzen. D.h. mit dem nachfolgenden Bahncard-Antrag kann ein Gutschein in Höhe von 26,--€ beantragt werden. Den Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben ans das Jugendbüro senden. Der Gutschein muss beim Kauf der Bahncard an einer der Verkaufsstellen vorgelegt werden und gilt nur für den Inhaber der Juleica, der gleichzeitig auch Käufer der Bahncard ist.
Mehrzweckfahrzeug - MZF
Das Mehrzweckfahrzeug eignet sich für alle Veranstaltungen rund um die Jugendfeuerwehr.
Egal ob Landesjugendfeuerwehrtag, Kreiszeltlager, Wettbewerbe oder Jubiläumsfeier einer Jugendfeuerwehr, das Fahrzeug soll die Leitung und Organisation der Veranstalter unterstützen und dabei auch gleichzeitig die Möglichkeit eines Anlaufpunktes für Informationen bieten.
Die Beladung
In der Grundbeladung verfügt das MZF unter anderem über eine mobile Beschallungsanlage mit Funkmikrofonen, ein Schnelleinsatzzelt mit Zubehör und Zeltheizung, ein fest installiertes geräumiges Kühl- und Gefrierfach, zwei Flipcharts mit Zubehör, einen Wettbewerbskoffer der Deutschen Jugendfeuerwehr, ein Notstromaggregat zum unabhängigen Betrieb des Fahrzeugs, Beleuchtungs- und Absperrmaterial, Geschirr für die Veranstaltungsleitung, zwei Feldbetten, eine Biertischgarnitur, einen Sanitätsrucksack mit Zusatzausstattungen, eine Spielekiste, eine Krankentrage, Werkzeug, Handfunkgeräte, Kleinlöschgerät, Büromaterial und vieles vieles mehr. Nicht zu vergessen natürlich auch ein Streetballkorb, der dankenswerter Weise von der Unfallkasse Baden-Württemberg beigesteuert wurde!
Ausleihbedingungen
Das Fahrzeug ist in Bruchsal stationiert. Grundsätzlich fallen für den Entleiher nur die Kosten von verbrauchtem Kraftstoff (Diesel) und verbrauchten Telefongebühren an. Die Terminabsprachen für Entleihungen erfolgt mit der Landesfeuerwehrschule beim Bildungsreferent Stefan Hufnagel unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Verleihungen an Privatpersonen sind ausgeschlossen, die Anforderung muss stets im Auftrag einer Kommune (Feuerwehr/ Jugendfeuerwehr) oder eines Landkreises, eines Feuerwehrverbandes oder einer Werkfeuerwehr erfolgen. Die Rückgabe erfolgt in Abstimmung mit der Landesfeuerwehrschule und natürlich vollständig aufgetankt und gereinigt.
Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Ausleihe sind der Homepage der Landesfeuerwehrschule zu entnehmen.
Neugründungen
Neugründungsformular für Jugendfeuerwehren zum Download
Anmeldeformular für Kindergruppen zum Download
Ansprechpartner
Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20
Telefax: 0711 128516-720
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Sonderurlaub
Im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 23. November 2007 wurde die Regelung von Sonderurlaub (Freistellung) neu festgeschrieben.
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Personen, welche in einer Organisation der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind und in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichem Verhältnis stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für verschiedene Teilnahmen*/Tätigkeiten** bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr freigestellt werden. Innerhalb einer Ausbildung kann die Freistellung bis zu fünf Kalendertage betragen. Ein Anspruch auf Entlohnung für die Freistellung besteht nicht.
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Teilnahmen an Aus- u. Fortbildungslehrgängen, Tagungen u. Schulungsveranstaltungen der öffentlichen und anerkannten Träger der Jugendhilfe (auch Lehrgänge zum Erwerb der Juleica)
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Tätigkeiten in Zeltlagern, Jugendherbergen, Begegnungsstätten, Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
Zur Beantragung dieser Freistellung/dieses Sonderurlaubs bitte das Formularantrag ausgefüllt und unterschrieben an den Kreisjugendfeuerwehrwart senden. Durch seine Unterschrift bestätigt der Kreisjugendfeuerwehrwart die Teilnahme an der angegebenen Maßnahme und sendet das Formular weiter an das Jugendbüro.
Im Jugendbüro erfolgt der Versand des Antrages mit einem Begleitschreiben an den Arbeitgeber.
Zuschüsse
Es gibt zwei Geldquellen, aus denen die Jugendfeuerwehr schöpfen darf:
- Förderung über die Zuwendungsrichtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (Z-Feu)
- Die Förderung der Jugendarbeit durch den Landes- und Bundesjugendplan
1. Förderung durch das Feuerwehrwesen
- a) Die Städte und Gemeinden erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag von 40,-- € je Jugendfeuerwehrangehörigen. Für die Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Jugendfeuerwehr-Pauschale ist die Zahl der Jugendfeuerwehrangehörigen am 31. Dezember des Vorjahres maßgeblich. Diese Zahl wird in der jährlich vorzulegenden Feuerwehrstatistik ermittelt. Dieses Geld ist zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr.
- b) Die Landesfeuerwehrschule ermöglicht der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg die Durchführung von Lehrgängen. Über sie erfolgt die Abrechnung der Jugendgruppenleiterlehrgänge, Jugendfeuerwehrwart-Lehrgänge sowie der Lehrgang für Ausbilder für Jugendgruppenleiter und diverse Seminare für Multiplikatoren.
2: Förderung der Jugendarbeit
Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung (= Landesjugendplan) kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz). Die Jugendfeuerwehr ist ein solcher Träger. Jugendfeuerwehrarbeit ist außerschulische Jugendbildung.
a.) Der Landesjugendplan
Es können Zuschüsse beantragt werden für:
- Pädagogische BetreuerInnen bei Jugenderholungsmaßnahmen - Antragsfrist 01.02.
- Lehrgänge für JugendleiterInnen - Antragsfrist 01.02.
- Seminar in allen Bildungsbereichen - Antragsfrist 01.02.
- Maßnahmen in allen Bildungsbereichen - Antragsfrist 01.01.
- Fahrten zur politischen Bildung und zu Gedenkstätten - Antragsfrist 01.01.
Nähere Informationen bzw. Details findet Ihr unter www.jugendarbeitsnetz.de, Rubrik „Geld“. Die ausgefüllten Anträge für die jeweiligen Bereiche leitet Ihr bis 01.01. bzw. 01.02. des laufenden Jahres dem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu. Von dort erhaltet Ihr dann nähere Informationen.
Ausnahmeregelung für 2020 aufgrund der Corona-Krise für beantragte Maßnahmen:
Folgende Hinweise und Erläuterungen zum Verfahren bitten wir zu beachten:
- Verfahren zur Förderung der Ausfall- oder Stornokosten bei Maßnahmen nach der VwV außerschulische Jugendbildung (zu Ziffer 1 des Ministerbriefs vom 8.4.2020)
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorschriften der VwV außerschulische Jugendbildung vom 10.4.2018 (erster Teil: Ziffern 1-7). Maßnahmenträger weisen über das Formular V Storno ihre Ausfall- oder Stornokosten nach. Die Verbandszentrale erstellt eine Übersicht der gesamten Ausfall- und Stornokosten des jeweiligen Jugendverbands auf einem Sammelformular und reicht dieses bei den Bewilligungsbehörden ein. Sammelverwendungsnachweise für das Jahr 2020 können sukzessive bis zum 1.3.2021 eingereicht werden.
Dabei gilt:
- Ausfall- und Stornokosten müssen sich auf Projekte beziehen, die nach den Ziffern 8-14 der VwV förderfähig sind (Jugenderholungsmaßnahmen, Jugendleiter*innen-Lehrgänge, Seminare, praktische Maßnahmen).
- Für diese Veranstaltungen muss für 2020 eine Förderung aus Mitteln des Landesjugendplans beantragt worden sein.
- Ausfall- und Stornokosten sind förderfähig, wenn die Durchführung des Projektes - dieses sollte zwischen dem 19.10. und 31.12.2020 stattgefunden haben - nach § 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) verboten wurde.
- Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. D.h. zunächst müssen alle Möglichkeiten genutzt worden sein, um den entstehenden finanziellen Schaden zu reduzieren bzw. absehbare Schäden zu vermeiden. Die Beachtung des Grundsatzes der allgemeinen Schadensminderungspflicht ist zu dokumentieren.
- Verfahren zur Förderung webbasierter Bildungsangebote der außerschulischen Jugendbildung
Grundlage bildet das Schreiben zu webbasierten Bildungsangeboten des Sozialministeriums vom 15.4.2020 und die VwV außerschulische Jugendbildung vom 10.4.2018. (Die Ziffern 12.2.3, 12.2.4, 12.2.8 und 12.2.9 entfallen). Der Nachweis erfolgt durch den Maßnahmenträger über das Formular V 6d. Die Verbandszentrale erstellt eine Übersicht der nachgewiesenen Online-Bildungsmaßnahmen des jeweiligen Jugendverbands. Diesen Sammelnachweis reicht die Verbandszentrale bei den Bewilligungsbehörden ein. Sammelverwendungsnachweise für das Jahr 2020 können sukzessive bis zum 1.3.2021 eingereicht werden.
- Gefördert werden Maßnahmen nach den Nummern 12 und 13 der VwV außerschulische Jugendbildung vom 10.4.2018 (Lehrgängen für Jugendleiter*innen und Seminare der außerschulischen Jugendbildung welche den Bewilligungsbehörden bereits vorliegen).
- Für die Durchführung von webbasierten Bildungsangeboten der außerschulischen Jugendbildung werden im Zeitraum vom 17.3.2020 bis 31.12.2020 Zuschüsse gewährt.
- Die Bildungsmaßnahmen müssen zeitlich getrennt von anderen geförderten Maßnahmen mit demselben Teilnehmerkreis durchgeführt werden.
- Der Zuschuss erfolgt auf Nachweis der Programmdauer. Für den „Tagessatz“ wird also nicht ein Durchführungstag (Datum) zugrunde gelegt. Maßnahmen, die online- Einheiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 2,5 Stunden umfassen, werden mit dem halben Tagessatz bezuschusst, Maßnahmen, die online- Einheiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 5 Stunden umfassen, werden mit dem Tagessatz bezuschusst. Je weitere 2,5 Stunden Programmdauer werden mit einem weiteren halben Tagessatz bezuschusst.
- Ein Kostennachweis ist nicht erforderlich.
- Bis max. 50% der beantragten Teilnahmetage (5 Stunden Programm; 17 € Zuschuss) für 2020 können als webbasierte Bildungsangebote nachgewiesen werden.
Bei Fragen dazu meldet Euch im Jugendbüro!
b). Der Bundesjugendplan
Nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gibt es Förderungen für internationale Begegnungen. Derzeit z.B. für deutsch-französische Jugendbegegnungen und deutsch-polnische Jugendbegegnungen. Näheres hierzu könnt Ihr im Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfragen.
Fragen?
Dann wendet Euch bitte an das Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
MP-Feuer
Das Softwarepaket „MP-FEUER – Jugend“ ermöglicht die komplette Verwaltung Ihrer Jugendfeuerwehr(en) und reduziert somit Ihren Arbeits- und Zeitaufwand in allen Bereichen!
Zusammen mit der Landesjugendfeuerwehr unterstützt der Hersteller mit diesem kostenfreien Programm alle Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu der Software.
Für die Freigabe zum Downloadbereich der Software MP-Feuer „Jugend“ bitten wir Euch, nachfolgendes Formular an die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg zu übermitteln.
Anmeldeformular MP-Feuer26.5 kB
Bitte schickt das ausgefüllte Formular an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die ermittelten Daten dienen ausschließlich dem internen Gebrauch innerhalb der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie der Verifizierung von Downloadanfragen der Software MP-Feuer „Jugend“ der MP-Soft-4-U GmbH. Eure Daten werden zu diesen Zwecken an die MP-Soft-4-U GmbH übermittelt. Bitte beachtet, dass die Verifizierung ggf. bis zu sieben Werktage in Anspruch nehmen kann.
JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20
Telefax: 0711 128516-720
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Schneller per WhatsApp
Seit Anfang 2017 erreicht Ihr das Jugendbüro auch zu den üblichen Geschäftszeiten per WhatsApp: +49 177 4450704