Service – Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Service

Unsere Mitarbeiter*innen Brigitte Jahn - Verwaltungsangestellte - und die Bildungsreferenten*innen Manuela Buck, Miriam Neef und  Michael Schladt- bieten Unterstützung bei Fragen und Themen an, die die folgenden Themen betreffen:

  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich Lehrgangsorganisation und -verwaltung

  • die Unterstützung der Fachgebiete und Jugendarbeit vor Ort

  • die Koordination von Veranstaltungen und Sitzungen auf Landesebene

  • das Zuschusswesen

  • die Juleica und das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

  • Verwaltungsangelegenheiten und  Versenden von Materialien

Jugendbüro

 

 

 

 

 

 

 

 

 Bild von links: Brigitte Jahn, Michael Schladt, Manuela Buck und Miriam Neef

 

Kontaktdaten:

Michael Schladt
0711 128516-22 / 0163 7205852
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Manuela Buck
0711 128516-21  / 0163 7205489
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Miriam Neef
0711 128516-23
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Das Team aus dem Jugendbüro ist unter anderem, für folgende Punkte  Ansprechpartner: 

Hier findest Du die Richtlinie über die Beantragung und Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen und Regelung über Abzeichen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie die notwendigen Formulare zur Beantragung.

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Das Experi3 Kinder an einer Stationsbox auf der"erleben was abgeht!" Stehtmentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg besteht aus über 20 Stationen in denen das Element Feuer in verschiedenen Variantionen erlebt und erprobt werden kann.

Das Experimentarium der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg wurde in zwei Gemeinschaftsaktionen aller 42 Stadt- und Landkreise gemeinsam erstellt und 1998 beim Landesfeuerwehrtag in Freiburg eingesetzt. Für den Landesfeuerwehrtag 2018 in Heidelberg wurden neue Stationen entwickelt und dort der Öffentlichkeit präsentiert.
Die einzelnen Stationen drehen sich rund um die Themen „Feuer“, „Naturphänome“ und (Jugend-)Feuerwehr - und das zum Anfassen und Ausprobieren. An den Stationen können Interessierte auf spielerische Art und Weise erleben, was Feuerwehrfrauen und -männer im Einsatzfall erleben können: von einer „Mehlverpuffung“ bis zur „Fettexplosion“ oder einer „Spraydosenexplosion“ gibt es für alle etwas Spannendes zu sehen bzw. kann selbst ausprobiert werden.

Zielgruppe für die Stationen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene wobei einzelne Stationen eher für eine spezielle Altersgruppe geeignet sind (siehe detaillierte Stationsbeschreibungen). Das Experimentarium kann vielseitig eingesetzt werden und war bzw. ist oft ein Highlight einer Veranstaltung. Die Stationen sind bis auf wenige Ausnahmen gleich aufgebaut und können als Gesamtes oder auch nur in Teilbereichen ausgeliehen werden.

Folgende Stationen sind akutell verfügbar:

Die genaue Beschreibung, notwendiges Material und Sicherheitshinweise sind in der Gesamtbeschreibung des Experimentariums nachzulesen.

Feuermachen wie damals: Hier kann der Besucher die Kunst des Feuerschlagens erproben. Mit Markasit oder Pyrit und Feuerstein werden Funken geschlagen, die Zunder zum Glimmen bringt.

Bombe entschärfen: In dieser Station wird die Geschicklichkeit im Schlösser und Verschlüsse knacken mit Handschuhen getestet. Es gibt verschiedene Verschlussmechanismen, welche innerhalb einer bestimmten Zeit geöffnet werden müssen. Es gibt euch eine Schwierigkeitsstufe für Jung und eine für Alt.

Geräte ertasten: Es werden vorab Gegenstände in die Kiste gelegt und man greift dann durch die Öffnung in die Box, um herauszufinden um welche Gegenstände es sich handelt.
Es sollten möglichst viele verschiedene Dinge ertastet werden.

Temperatur fühlen: Hier sollen die Besucher testen und raten wie hoch die Temperatur am Metallgriff ist.

Feuer ausmachen - Kerzen ausblasen: Eine Kerze ausblasen?! Kein Problem, das denken die Meisten von uns. Mit welchen Hilfsmitteln es ganz einfach oder auch fast unmöglich ist, das kann an dieser Station ausprobiert werden.

Mehlverpuffung: Dass an sich ungefährliche Stoffe wie Lebensmittel sogar explodieren können, zeigt diese Station. Der Experimentierfreudige kann durch einen Sprung auf die Luftpumpe einen Luftstrom (Druckluft) auslösen, durch den eine geringe Menge Mehl über eine Kerze gewirbelt wird und sich stichflammenartig entzündet

Gefahrgutsymbole erraten: Heutzutage sind im Straßenverkehr ständig Fahrzeuge mit Gefahrgut unterwegs. Anhand dieser anschaulichen Tafel kann man nachschauen, welche Symbole welche Stoffe bedeuten

Knotenkiste: Welche Knoten werden in der  Jugendfeuerwehr geübt und können gezeigt bzw. probiert werden?

Hydraulik mit Spritzen: Mit Spritzen lässt sich hervorragend mit Luft experimentieren. Die Kinder werden höchstwahrscheinlich von ganz alleine darauf kommen, dass sie den Kolben der Spritze nicht allzu weit hinunter drücken können, wenn die Spritze verschlossen ist.

Spiel mit Verbänden am Rohrgestell: Mit HT Rohren wird eine Figur stilisiert. Der Fuß mit Beton ausgegossen und die Abzweige offengelassen.
Die Aufgabe ist es Tischtennisbälle die am Fuß der leeren Figur sind nach oben aufschwimmen zu lassen. Hierzu muss Wasser in die Figur geschöpft werden. Diese Station eignet sich am besten für einen Jugendfeuerwehrdienst, da die Aufgabenstellung zur Lösung mehr Zeit benötigt und die Nutzer dabei auch nass werden.

Flyboard auf Luftballons: Das Gleichgewicht auf einem Brett auf zwei Luftballons liegen zu halten ist gar nicht so einfach.

Vulkanausbruch: Vulkane brechen nicht nur in anderen Ländern aus, auch bei der Jugendfeuerwehr kann es zum "Lavafluß" kommen, wenn man die richtigen Zutaten mischt.

Knobelspiele um Feinfühligkeit zu üben.

Heißer Draht: Eine ruhige Hand ist gefragt, wenn man die Drahtschlinge ohne Klingeln von einem Ort zum anderen führen möchte.

Präsentation Feuerwehr: Die Station eignet sich perfekt auf die Arbeit der Jugendfeuerwehr mittels Informationsmaterial aufmerksam zu machen.

Wenn Kleidung brennt: Die Kinder und Jugendlichen können selbst ausprobieren, wie schnell verschiedene Kleidungsstoffe brennen, ob sie überhaupt brennen und was bei
der Verbrennung passiert. Danach kann mit Hilfe einer Löschdecke versucht werden, die brennende Kleidung zu löschen.

Fettexplosion: In einem offenen Topf wird mittels Gasbrenner so lange Öl erhitzt bis es zu brennen anfängt. Dann wird versucht mit Wasser zu löschen.

Raketenbasis mit Streichhölzern: Mit Hilfe von Streichhölzern und Aluminiumfolie werden kleine Raketen gebaut und abgeschossen. 2 Streichhölzer werden mit den Köpfen zueinander mit Alufolie umwickelt. Dann wird die Folie mit einer Kerze oder Teelicht erwärmt, es kommt zu einer Reaktion, die das obere der beiden Streichhölzer explosionsartig wegschleudert.

Spraydosenexplosion: In einer Abschussvorrichtung wird eine kleine Haarspraydose (125ml) mittels Gasbrenner solange erhitzt bis diese explodiert. Dies soll die Gefahr von Druckbehältern verdeutlichen.

Miniaturfeuerwehr: Aus Blech ausgeschnittene Häusersilhouetten, die mit Papier gefüllt sind, sollen mit kleinen Handpumpen gelöscht werden.

Tür eintreten: In jedem Krimi oder Katastrophenfilm werden mit Leichtigkeit Türen eingetreten. An dieser Station haben die Besucher die Möglichkeit, es einmal selbst auszuprobieren. Hierzu wird die Tür mittels eines Klemmkeils verschlossen. Je nach Stärke des Besuchers variiert die Stärke des Klemmkeils.

Schlauch kegeln: An dieser Station können Kinder und Jugendliche mit einem Schlauch versuchen herkömmliche Bowlingpins um zu kegeln

Gebühren

Für die Ausleihung wird, bei der Abholung in Lorch (Ostalbkreis) eine Gebühr erhoben. Dies beträgt bei der Nutzung von 1 – 10 Stationen – 30€; für 11 – 20 entliehene Stationen – 40€ und für mehr als 21 Stationen – 50€.

Ansprechpartner

Reservierungsanfragen richtest Du bitte an:

JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20
Telefax: 0711 128516-15

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Für Absprachen bezüglich Abholung und Rückgabe in Lorch (Ostalbkreis):
Christian Dolderer
Mobil 0152 01476693 

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Jugendherbergsausweis MitgliedskarteDie Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk.

Aufgrund dieser Mitgliedschaft erhalten wir die Mitgliedskarte. Diese Karte ermöglicht Gruppen (mindestens 4 Personen, einschließlich Leitung – welche mind. 16 Jahre alt ein muss) 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen. Im Ausland gilt man als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich LeiterIn – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht. 

D. h. wenn Ihr mit Eurer Jugendfeuerwehr einen Ausflug/eine Reise organisiert und hierbei in einer Jugendherberge übernachten wollt, könnt Ihr eine Mitgliedskarte über das Jugendbüro anfordern. Als Juleica-InhaberIn kann man eine kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk beantragen!

Weitere Informationen unter www.jugendherberge.de

juleica Ausweis mit Beispieldaten und PassbildDie Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Neues Antragssystem Juleica

Das Juleica-Online-System läuft.

Das neue System bietet zahlreiche Verbesserungen für Antragstellende und diejenigen, welche die Anträge bearbeiten. Die grundsätzliche Struktur der Antragsbearbeitung bleibt bestehen. Nachdem ein Antrag gestellt wurde, wird er zunächst vom freien Träger und anschließend vom öffentlichen Träger im System genehmigt.

Hier einige Beispiele für Neuerungen:

  • Anträge können zukünftig auch über mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet gestellt werden.
  • Einem Juleica-Antrag können digitale Dokumente (wie z.B. das PDF einer Erste-Hilfe-Bescheinigung) beigefügt werden.
  • Für das Foto kann künftig auch einfach die Kamerafunktion genutzt werden.
  • Eine App ermöglicht die Verwaltung der eigenen Daten und Dokumente.
  • Neben der gedruckten Juleica, die es weiterhin geben wird, stellt die App auch eine digitale Juleica bereit.

Die Übernahme der Daten in das neue System erfolgte nahtlos. Das heißt, auch laufende Anträge wurden mit dem aktuellen Status ihrer Bearbeitung in das neue System übernommen.

Jeder Träger hat in dem neuen System eine eigene Träger-ID. Sollten Antragstellende ihren Träger also über die Suchfunktion nicht finden, kann beim Träger nach der Träger-ID nachgefragt werden und diese dann in das Suchfeld in Schritt 2 eingegeben werden (Die Träger-ID ist immer eine sechsstellige Zahlenkombination mit einem T vorneweg).

Hier gibt von der Schulung zum neuen System, am 14.01.2022,  eine Video-Aufzeigung: https://www.ljrbw.de/juleica

Weitere Informationen findet ihr unter https://www.ljrbw.de/news-reader/neues-antragssystem-juleica

bzw. gibt es die Übersicht der Vergünstigungen weiterhin unter www.juleica.de

Antrag auf vergünstigte Bahncard:

Wer über eine gültige Juleica verfügt und aktiv  als JugendgruppenleiterIn  tätig ist kann die Aktion zwischen dem Ministerium und der Deutschen Bahn nutzen. D.h. mit dem nachfolgenden Bahncard-Antrag kann ein Gutschein in Höhe von 26,--€ beantragt werden. Den Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben ans das Jugendbüro senden. Der Gutschein muss beim Kauf der Bahncard an einer der Verkaufsstellen vorgelegt werden und gilt  nur für den Inhaber der Juleica, der gleichzeitig auch Käufer der Bahncard ist.

Zum Antrag auf die vergünstigte Bahncard

Mehrzweckfahrzeug Frontseite Das Mehrzweckfahrzeug eignet sich für alle Veranstaltungen rund um die Jugendfeuerwehr.

Egal ob Landesjugendfeuerwehrtag, Kreiszeltlager, Wettbewerbe oder Jubiläumsfeier einer Jugendfeuerwehr, das Fahrzeug soll die Leitung und Organisation der Veranstalter unterstützen und dabei auch gleichzeitig die Möglichkeit eines Anlaufpunktes für Informationen bieten.

Die Beladung
In der Grundbeladung verfügt das MZF unter anderem über eine mobile Beschallungsanlage mit Funkmikrofonen, ein Schnelleinsatzzelt mit Zubehör und Zeltheizung, ein fest installiertes geräumiges Kühl- und Gefrierfach, zwei Flipcharts mit Zubehör, einen Wettbewerbskoffer der Deutschen Jugendfeuerwehr, ein Notstromaggregat zum unabhängigen Betrieb des Fahrzeugs, Beleuchtungs- und Absperrmaterial, Geschirr für die Veranstaltungsleitung, zwei Feldbetten, eine Biertischgarnitur, einen Sanitätsrucksack mit Zusatzausstattungen, eine Spielekiste, eine Krankentrage, Werkzeug, Handfunkgeräte, Kleinlöschgerät, Büromaterial und vieles vieles mehr. Nicht zu vergessen natürlich auch ein Streetballkorb, der dankenswerter Weise von der Unfallkasse Baden-Württemberg beigesteuert wurde!

Inhalt des MFZ auf dem Boden ausgebreitetAusleihbedingungen
Das Fahrzeug ist in Bruchsal stationiert. Grundsätzlich fallen für den Entleiher nur die Kosten von verbrauchtem Kraftstoff (Diesel) und verbrauchten Telefongebühren an. Die Terminabsprachen für Entleihungen erfolgt mit der Landesfeuerwehrschule unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Verleihungen an Privatpersonen sind ausgeschlossen, die Anforderung muss stets im Auftrag einer Kommune (Feuerwehr/ Jugendfeuerwehr) oder eines Landkreises, eines Feuerwehrverbandes oder einer Werkfeuerwehr erfolgen. Die Rückgabe erfolgt in Abstimmung mit der Landesfeuerwehrschule und natürlich vollständig aufgetankt und gereinigt.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Ausleihe sind der Homepage der Landesfeuerwehrschule zu entnehmen.

Das Jugendbüro ist Dein Ansprechpartner rund um die Gründung von Jugendfeuerwehr und/oder Kindergruppen.

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Im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 23. November 2007 wurde die Regelung von Sonderurlaub (Freistellung) neu festgeschrieben.

  • Personen, welche in einer Organisation der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind und in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichem Verhältnis stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für verschiedene Teilnahmen*/Tätigkeiten** bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr freigestellt werden. Innerhalb einer Ausbildung kann die Freistellung bis zu fünf Kalendertage betragen. Ein Anspruch auf Entlohnung für die Freistellung besteht nicht.

  • Teilnahmen an Aus- u. Fortbildungslehrgängen, Tagungen u. Schulungsveranstaltungen der öffentlichen und anerkannten Träger der Jugendhilfe (auch Lehrgänge zum Erwerb der Juleica)

  • Tätigkeiten in Zeltlagern, Jugendherbergen, Begegnungsstätten, Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.

Zur Beantragung dieser Freistellung / dieses Sonderurlaubs bitte den digitalen Antrag vollständig und korrekt ausfüllen und absenden. Er wird dann automatisch durch das Jugendbüro und deinen Kreisjugendfeuerwehrwart geprüft und - sofern korrekt - bestätigt. Der Versand des Antrags an deinen Arbeitgeber erfolgt dann automatisch durch das Jugendbüro, je nach Auswahl von dir direkt per Mail oder per Post. Der Prozess kann 1-2 Wochen dauern und du wirst automatisch per Mail informiert. Solltest du keine Information erhalten, melde dich bitte bei deinem Kreisjugendfeuerwehrwart.

Sonderurlaub online beantragen >

Es gibt zwei Geldquellen, aus denen die Jugendfeuerwehr schöpfen darf:

  • Förderung über die Zuwendungsrichtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (Z-Feu)
  • Die Förderung der Jugendarbeit durch den Landes- und Bundesjugendplan

Förderung durch das Feuerwehrwesen

  • a) Die Städte und Gemeinden erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag von 40,-- € je Jugendfeuerwehrangehörigen. Für die Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Jugendfeuerwehr-Pauschale ist die Zahl der Jugendfeuerwehrangehörigen am 31. Dezember des Vorjahres maßgeblich. Diese Zahl wird in der jährlich vorzulegenden Feuerwehrstatistik ermittelt. Dieses Geld ist zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr.
  • b) Die Landesfeuerwehrschule ermöglicht der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg die Durchführung von Lehrgängen. Über sie erfolgt die Abrechnung der Jugendgruppenleiterlehrgänge, Jugendfeuerwehrwart-Lehrgänge sowie der Lehrgang für Ausbilder für Jugendgruppenleiter und diverse Seminare für Multiplikatoren.

Förderung der Jugendarbeit

Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung (= Landesjugendplan) kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz). Die Jugendfeuerwehr ist ein solcher Träger. Jugendfeuerwehrarbeit ist außerschulische Jugendbildung.

a.) Der Landesjugendplan

Es können Zuschüsse beantragt werden für:

  • Förderung der Jugenderholung (Pädagogische Betreuer*innen inkl. Förderung finanziell schwächer Gestellte) - Antragsfrist 01.02.
  • Förderung der außerschulischen Jugendbildung = Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen und Themenorientierte Bildungsmaßnahmen - Antragsfrist 01.02.
  • Projekte mit Bildungscharakter  - Antragsfrist 01.01.

Nähere Informationen bzw. Details findet Ihr unter www.jugendarbeitsnetz.de, Rubrik „Geld“. Die ausgefüllten Anträge für die jeweiligen Bereiche leitet Ihr bis 01.01. bzw. 01.02. des laufenden Jahres dem Jugendbüro zu. Von dort erhaltet Ihr dann nähere Informationen.

 Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen (bisher päd. Betreuer):

  • Betreuerschlüssel mit 5:1
  • Betreuungspersonen müssen im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein. (dies soll ab 2026 bindend sein – bis dahin muss keine komplette Juleica-Ausbildung nachgewiesen werden, jedoch mind. Schulungen zum Thema sex. Gewalt nachgewiesen werden)
  • Freizeiten bereits ab 4 Tage anrechenbar (somit können auch Maßnahmen über ein verlängertes Wochenende abgerechnete werden)
  • Tagessatz 25€
  • Ab sofort dürfen vom Zuschuss Rücklagen gebildet werden welche Beschaffung und Reparaturen von Zeltlagerausstattungen abdecken. Kreise können Rücklagen an JF weitergeben/auszahlen

 Förderung der Teilnahme finanziell schwächer Gestellter:

  • Zuschuss von bis zu 25€/Tag
  • Beitrag des Zuwendungsempfängers muss angezeigt werden (wie beteiligt sich die JF an der Unterstützung –diese Beteiligung muss nicht monetär sein)
  • Keine Abfrage des Einkommens der Eltern

Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen sowie themenorientiert Bildungsmaßnahmen (bisher JGL/ Seminare)

  • Inhalte orientieren sich in der Regel an die Juleica-Standards und deren Vertiefung Bspl. Fortbildungen zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Mitgliedergewinnung….
  • Qualität/Inhalt wichtiger als die Dauer – d.h. künftig können auch ½ Tage abgerechnet werden.
  • Es kann ein Bildungskonzept erstellt und darüber TNT abgerechnet werden (wie diese aussieht muss noch geklärt/definiert werden)
  • bis dahin können Maßnahmen wie bisher tageweise beantragt/abgerechnet werden.
  • Tagessatz bis zu 25€/Tag und TN
  • Eigenanteil 10%
  • Altersbegrenzung bei den themenorientierten Bildungsmaßnahmen (bisher Seminare) wird auf 6 Jahre gesenkt (super für Kindergruppen!)

Projekte mit Bildungscharakter (bisher praktische Maßnahmen)

-  Antrag A7 mit Kostenvoranschlag und Projektbeschreibung Antrag praktische Maßnahme

- Aktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und außerhalb der Gruppenstunden ablaufen müssen.

- Neu ist, dass mind. 5 Stunden Programm gefordert sind

- Zuschuss 35% der Gesamtkosten – max. jedoch 3.000€.

 Bei Fragen dazu meldet Euch im Jugendbüro!

 b). Der Bundesjugendplan

Nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gibt es Förderungen für internationale Begegnungen. Derzeit z.B. für deutsch-französische Jugendbegegnungen und deutsch-polnische Jugendbegegnungen. Näheres hierzu könnt Ihr im Jugendbüro erfragen.

Fragen?

Dann wendet Euch bitte an das Jugendbüro.

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Das Softwarepaket „MP-FEUER – Jugend“ ermöglicht die komplette Verwaltung Ihrer Jugendfeuerwehr(en) und reduziert somit Ihren Arbeits- und Zeitaufwand in allen Bereichen!

Zusammen mit der Landesjugendfeuerwehr unterstützt der Hersteller mit diesem kostenfreien Programm alle Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu der Software.

Für die Freigabe zum Downloadbereich der Software MP-Feuer „Jugend“ bitten wir Euch, nachfolgendes Formular an die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg  zu übermitteln.

Bitte schickt das ausgefüllte Formular an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die ermittelten Daten dienen ausschließlich dem internen Gebrauch innerhalb der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie der Verifizierung von Downloadanfragen der Software MP-Feuer „Jugend“ der MP-Soft-4-U GmbH. Eure Daten werden zu diesen Zwecken an die MP-Soft-4-U GmbH übermittelt. Bitte beachtet, dass die Verifizierung ggf. bis zu sieben Werktage in Anspruch nehmen kann.

Kontakt zum Jugendbüro

JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 128516-20
Telefax: 0711 128516-15
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Erreicht uns auch per WhatsApp!Seit Anfang 2017 erreicht Ihr das Jugendbüro auch zu den üblichen Geschäftszeiten per WhatsApp: +49 177 4450704